Hildesheim:Bistum Hildesheim hofft auf eine schnelle Bischofswahl

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Hildesheim (dpa/lni) - Das Bistum Hildesheim hofft im angelaufenen Jahr auf die zügige Wahl eines neuen Bischofs. Nachdem der bisherige Bischof Norbert Trelle Anfang September in den Ruhestand verabschiedet wurde, laufe die Kandidatensuche, teilte das Bistum mit. Sowohl die Suche nach möglichen Kandidaten als auch die Wahl selber finden allerdings nicht öffentlich statt. Erst wenn der neue Bischof gewählt und bestätigt ist, wird er der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch der Zeitpunkt der Wahl wird vorab nicht mitgeteilt. Bis zur Wahl lenkt Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger die Geschicke des Bistums. Spekulationen darüber, wer künftiger Bischof in Hildesheim werden könnte, sind bislang nicht öffentlich geworden.

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Hildesheim (dpa/lni) - Das Bistum Hildesheim hofft im angelaufenen Jahr auf die zügige Wahl eines neuen Bischofs. Nachdem der bisherige Bischof Norbert Trelle Anfang September in den Ruhestand verabschiedet wurde, laufe die Kandidatensuche, teilte das Bistum mit. Sowohl die Suche nach möglichen Kandidaten als auch die Wahl selber finden allerdings nicht öffentlich statt. Erst wenn der neue Bischof gewählt und bestätigt ist, wird er der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch der Zeitpunkt der Wahl wird vorab nicht mitgeteilt. Bis zur Wahl lenkt Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger die Geschicke des Bistums. Spekulationen darüber, wer künftiger Bischof in Hildesheim werden könnte, sind bislang nicht öffentlich geworden.

Schon die Kandidatenfindung für das Bischofsamt ist aufwendig. Zunächst waren der Priesterrat und die Laienvertretung, der Diözesanrat, um Vorschläge gebeten worden. Das Domkapitel, die Bischöfe im Gebiet des ehemaligen Preußen sowie der päpstliche Nuntius schlagen der Bischofskongregation in Rom dann ihre jeweiligen Kandidaten vor. Die Kongregation stellt daraus eine Dreierliste zusammen, die der Papst akzeptieren oder die genannten Kandidaten durch neue ersetzen kann. Auf der Liste können auch Namen stehen, die nicht auf den Vorschlagslisten standen.

Für die Wahl selber übermittelt der Nuntius dem Domkapitel in Hildesheim dann die vom Papst endgültig festgelegte Dreierliste. Das Domkapitel wählt aus der vom Papst festgelegten Dreierliste einen Kandidaten aus. Dafür ist eine absolute Mehrheit erforderlich.

Vor der Bestätigung der Wahl durch den Papst muss sich das Hildesheimer Domkapitel bei der niedersächsischen Landesregierung versichern, „dass Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen“. Dies ist eine Regelung aus dem Preußenkonkordat von 1929, einem Staatskirchenvertrag, dessen Bestimmungen in allen Bistümern auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen weiter gelten. Wenn die Landesregierung der Wahl zugestimmt hat, bestätigt der Papst die Wahl und ernennt den Gewählten mit einem Ernennungsschreiben zum Bischof.

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