Prozess in Dresden:Grünes Gewölbe: Alle Verurteilten legen Revision ein

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Tatort Residenzschloss: Mitarbeiter der Spurensicherung am 25. November 2019 wenige Stunden nach dem Einbruch. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem spektakulären Juwelendiebstahl in Dresden beschäftigen müssen. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben einige der Angeklagten auf freiem Fuß.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe haben alle fünf Verurteilten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Alle fünf Angeklagte sind Mitglieder der arabischstämmigen Berliner Großfamilie R., die mit mehreren Aufsehen erregenden Straftaten in Verbindung gebracht wird. Es handelt sich um einen heute 26-Jährigen, der noch eine Jugendstrafe wegen des Goldmünzendiebstahls aus dem Berliner Bode-Museum 2017 verbüßt, einen 27-Jährigen, zwei 24 Jahre alte Zwillingsbrüder und einen 29-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft legte nach Angaben des Landgerichts keine Revision ein.

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Die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil war um Mitternacht abgelaufen. Nun wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen müssen. Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten mehr als eine Million Euro Schaden. Für den Einbruch und zwei Brandstiftungen - an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und an Stromverteileranlagen in der Altstadt - waren die jungen Männer am Dienstag vergangener Woche zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Für einen sogenannten Deal hatten sie im Dezember 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, drei prominente Objekte mit großen Steinen aber sind weiterhin verschwunden. Die zurückgegebenen Schmuckstücke sind zum Teil stark beschädigt. Ein Angeklagter war freigesprochen worden, weil er für die Tatzeit ein Alibi vorweisen konnte. Da das Urteil nun noch nicht rechtskräftig ist, bleiben einige der Männer nun unter strengen Auflagen bis auf weiteres auf freiem Fuß.

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