Weimar:AfD: Erfolg mit Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter

Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht hat einen Befangenheitsantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen einen Richter in einem Verfahren zum Jugendwahlrecht stattgegeben. Der Antrag gegen den Verfassungsrichter Jens Petermann sei in dem Verfahren begründet, entschied der Verfassungsgerichtshof nach Angaben von Donnerstag (VerfGH 24/17). Als Begründung nannte das Gericht Aktionen und Einträge von Petermann im sozialen Netzwerk Facebook, in denen er ein Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre positiv bewertet (gelikt) hatte.

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Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht hat einen Befangenheitsantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen einen Richter in einem Verfahren zum Jugendwahlrecht stattgegeben. Der Antrag gegen den Verfassungsrichter Jens Petermann sei in dem Verfahren begründet, entschied der Verfassungsgerichtshof nach Angaben von Donnerstag (VerfGH 24/17). Als Begründung nannte das Gericht Aktionen und Einträge von Petermann im sozialen Netzwerk Facebook, in denen er ein Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre positiv bewertet (gelikt) hatte.

Das habe er auch aufrecht erhalten, nachdem die AfD eine verfassungsrechtliche Überprüfung der neuen Regelungen zum Wahlalter in Thüringen beantragt hatte. Seine Parteizugehörigkeit zur Linken, die die AfD angegriffen hatte, habe dagegen keine Rolle bei der Entscheidung gespielt, hieß es.

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