Stuttgart:Sozialgerichte: „Arbeitswelt 4.0“ schafft neue Streitthemen

Stuttgart (dpa/lsw) - Die zunehmend digitale Arbeitswelt mit immer mehr Laptop-Arbeitern unterwegs, im Homeoffice oder sonst wo macht den acht Sozialgerichten im Land schwer zu schaffen. Der typische Arbeitnehmer, der von 9.00 bis 17.00 ins Büro oder in die Fabrik geht, trete bei den Streitfällen vor Gericht immer mehr in den Hintergrund, berichtete die Präsidentin des Landessozialgerichts, Heike Haseloff-Grupp, am Dienstag in Stuttgart. Wer gibt wem Weisungen? Wer ist im Sinne der sozialen Sicherungssysteme abhängig beschäftigt? Wer ist selbstständig? Viel Fragen müssten ganz neu bewertet werden. Wie viele Verfahren betroffen sind, konnte sie nicht sagen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die zunehmend digitale Arbeitswelt mit immer mehr Laptop-Arbeitern unterwegs, im Homeoffice oder sonst wo macht den acht Sozialgerichten im Land schwer zu schaffen. Der typische Arbeitnehmer, der von 9.00 bis 17.00 ins Büro oder in die Fabrik geht, trete bei den Streitfällen vor Gericht immer mehr in den Hintergrund, berichtete die Präsidentin des Landessozialgerichts, Heike Haseloff-Grupp, am Dienstag in Stuttgart. Wer gibt wem Weisungen? Wer ist im Sinne der sozialen Sicherungssysteme abhängig beschäftigt? Wer ist selbstständig? Viel Fragen müssten ganz neu bewertet werden. Wie viele Verfahren betroffen sind, konnte sie nicht sagen.

Und von Einzelfall zu Einzelfall: So stellten sich rund um das Arbeiten im Homeoffice auch immer neue Fragen etwa zur Gültigkeit der Unfallversicherung dort oder unterwegs. Ist ein Mitarbeiter, der daheim am Laptop arbeitet, auf dem Weg zum Kühlschrank versichert? Macht es, wenn man sich auf dem Weg zum Postboten verletzt, einen Unterschied, ob dieser Arbeitsmaterial liefert oder Kaffeekapseln? Das Bundessozialgericht sei in solchen Fragen auch noch ohne klare Linie, sagte Haseloff-Grupp, die den Richterstamm, der sich mit solchen Themen befasst, mehr als verdoppelt hat.

An den acht Sozialgerichten im Land mit 120 Richtern gingen den Angaben zufolge 2016 gut 32 000 Klagen ein, etwas weniger als im Jahr vorher. Beim Landessozialgericht mit knapp 50 Richtern landeten fast 3400 Berufungen (2015: knapp 2500) sowie 2800 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und 550 Eilrechtsverfahren.

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