Schwerin:Weihnachtsamnestie: 16 Häftlinge kommen vorzeitig frei

Schwerin (dpa/mv) - Dank der traditionellen Weihnachtsamnestie können 16 Häftlinge in Mecklenburg-Vorpommern vorzeitig das Gefängnis verlassen und das Fest in Freiheit verbringen. Das seien weniger als zwei Prozent aller Gefangenen im Nordosten, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen sollen Behördengänge vor Weihnachten möglich gemacht werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang in den Alltag zu gewährleisten.

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Schwerin (dpa/mv) - Dank der traditionellen Weihnachtsamnestie können 16 Häftlinge in Mecklenburg-Vorpommern vorzeitig das Gefängnis verlassen und das Fest in Freiheit verbringen. Das seien weniger als zwei Prozent aller Gefangenen im Nordosten, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen sollen Behördengänge vor Weihnachten möglich gemacht werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang in den Alltag zu gewährleisten.

Vom „Gnadenerweis aus Anlass des Weihnachtsfestes 2017“ der Justizministerin profitieren den Angaben zufolge ähnlich viele Gefangene wie im Vorjahr. Die Entlassungen laufen seit zwei Wochen. Die Häftlinge hatten die Weihnachtsbegnadigung bei den Staatsanwaltschaften beantragt.

Die Voraussetzungen für die Gewährung seien streng, hieß es weiter. Die Weihnachtsamnestie kommt demnach nur für Gefangene mit einer Haftstrafe von weniger als zwei Jahren in Frage. Außerdem durften sich die Betroffenen im Gefängnis nichts zu Schulden kommen lassen.

Eine weitere Bedingung ist, dass sie bis zum Anfang des neuen Jahres sowieso entlassen worden wären. Hoffmeister sagte: „Die besonderen Umstände der Tat und die besondere Gefährlichkeit für die Gesellschaft, die von einem Verurteilten ausgehen, sind bei jedem Gnadenerlass sorgfältig abzuwägen.“

Die Ministerin appellierte an die vorzeitig Entlassenen, das Vertrauen in sie dafür zu nutzen, ihre Zukunft straffrei zu gestalten. Ob es noch weitere Anträge auf Weihnachtsbegnadigungen gibt, sei noch nicht absehbar.

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