Schwerin:Schließung des Gefängnisses Neubrandenburg beginnt

Schwerin/Neubrandenburg (dpa/mv) - Die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg beginnt offiziell an diesem Sonntag und wird sich bis Jahresende hinziehen. Nach Angaben des Justizministeriums sollen zunächst vom 1. Juli an keine neuen Verurteilten mehr nach Neubrandenburg gebracht werden. Bis Ende September sollen demnach die dort Inhaftierten Schritt für Schritt in andere Haftanstalten des Landes verlegt werden. Bis Jahresende müsse das Anstaltsgebäude dann besenrein an den landeseigenen Betrieb für Bau und Liegenschaften (bbl) übergeben werden.

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Schwerin/Neubrandenburg (dpa/mv) - Die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg beginnt offiziell an diesem Sonntag und wird sich bis Jahresende hinziehen. Nach Angaben des Justizministeriums sollen zunächst vom 1. Juli an keine neuen Verurteilten mehr nach Neubrandenburg gebracht werden. Bis Ende September sollen demnach die dort Inhaftierten Schritt für Schritt in andere Haftanstalten des Landes verlegt werden. Bis Jahresende müsse das Anstaltsgebäude dann besenrein an den landeseigenen Betrieb für Bau und Liegenschaften (bbl) übergeben werden.

Die Schließung der JVA Neubrandenburg mit 128 Plätzen war im November 2017 beschlossen worden. Hintergrund sind Überkapazitäten in den Gefängnissen Mecklenburg-Vorpommerns. Mehr als 1400 Plätze sind vorhanden, sie sind schon seit längerem nicht mehr alle belegt.

Die Zahl der Inhaftierten geht kontinuierlich zurück. Ende März dieses Jahres wurde mit 850 Inhaftierten und 11 Sicherungsverwahrten der niedrigste Stand seit 1996 erreicht, als das Statistische Landesamt 835 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte auswies. Der Höchststand war 2005 mit 1414 erreicht worden. Hinzu kamen per 31. März 2018 noch 177 Untersuchungshäftlinge.

Die Schließung von Neubrandenburg soll eine bessere Auslastung der verbleibenden vier Haftanstalten in Waldeck, Bützow, Stralsund und Neustrelitz garantieren. Diese haben laut Ministerium zusammen immer noch rund 1200 Plätze. In der Jugendanstalt Neustrelitz sollen künftig auch - getrennt von den Jugendlichen - jüngere Erwachsene bis zum Alter von 30 Jahren inhaftiert werden. Von den 91 Mitarbeitern der JVA Neubrandenburg sollen allein 30 nach Neustrelitz wechseln.

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