Schwerin:Gerichtsvollzieher dürfen Anteil von Gebühren behalten

Schwerin (dpa/mv) - Die Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig einen größeren Teil der von ihnen eingenommenen Gebühren für sich behalten. Die Obergrenze wurde jetzt rückwirkend zum Jahresbeginn von knapp 2400 auf 4000 Euro im Jahr erhöht, wie der Deutsche Beamtenbund am Montag in Schwerin mitteilte. Damit schaffe die Landesregierung mehr Anreize für Gerichtsvollzieher, lobte der Landesvorsitzende Dietmar Knecht auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung. Den Anteil an den von ihnen eingenommenen Gebühren erhalten die Gerichtsvollzieher zusätzlich zu ihrer Besoldung.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig einen größeren Teil der von ihnen eingenommenen Gebühren für sich behalten. Die Obergrenze wurde jetzt rückwirkend zum Jahresbeginn von knapp 2400 auf 4000 Euro im Jahr erhöht, wie der Deutsche Beamtenbund am Montag in Schwerin mitteilte. Damit schaffe die Landesregierung mehr Anreize für Gerichtsvollzieher, lobte der Landesvorsitzende Dietmar Knecht auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung. Den Anteil an den von ihnen eingenommenen Gebühren erhalten die Gerichtsvollzieher zusätzlich zu ihrer Besoldung.

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