Schleswig:Landesverfassungsgericht entscheidet über Frackingverbot

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Das Landesverfassungsgericht entscheidet am Freitag, ob ein generelles Frackingverbot im Landesrecht verankert werden kann. Die Volksinitiative zum Schutz des...

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Schleswig (dpa/lno) - Das Landesverfassungsgericht entscheidet am Freitag, ob ein generelles Frackingverbot im Landesrecht verankert werden kann. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers will einige Änderungen des Landeswassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes erreichen. Insbesondere möchte sie einen neuen § 7a Landeswassergesetz schaffen, der ein generelles Verbot von Fracking regeln soll. Der Landtag hat die Volksinitiative hinsichtlich der beabsichtigten Einführung des Frackingverbots für unzulässig erklärt.

Dabei ging der Landtag davon aus, dass das Land Schleswig-Holstein keine Gesetzgebungskompetenz für ein generelles Frackingverbot hat. Dagegen wenden sich die Initiatoren der Volksinitiative mit dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Sie gehen von einer Gesetzgebungskompetenz des Landes aus.

Hinsichtlich anderer beabsichtigter Regeln hat der Landtag im November 2018 die Volksinitiative für zulässig erklärt. Sie sind Grundlage für ein Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das Anfang September gestartet ist. Das Ziel besteht darin, das Wasser besser vor Risiken der Gas- und Ölförderung zu schützen. Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen bis zum 2. März 2020 mindestens 80 000 gültige Unterstützerunterschriften gesammelt werden. In der ersten Phase, der Volksinitiative, waren 42 000 Unterschriften zusammengekommen.

Das Landesverfassungsgericht hat sich in dem Verfahren zudem erstmals allgemein mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Volksinitiative und hierbei mit dem Umfang seiner Prüfungskompetenz in derartigen Verfahren befasst.

Für die Vertreter der Volksinitiative reicht die Bedeutung des Verfahrens daher weit über das angestrebte Frackingverbot hinaus und wird deren Angaben zufolge die Weichen für zukünftige Volksinitiativen stellen. Sie hatten in der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober argumentiert, sie würden in ihren Rechten aus der Landesverfassung verletzt, wenn der Landtag so vollumfänglich bereits in einem frühen Stadium einer Volksinitiative einen Gesetzentwurf so umfassend inhaltlich prüfe. „Wir reißen der Meinungsbildung die Beine weg“, sagte die Anwältin Roda Verheyen.

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