Justiz - Schleswig:Gericht weist Klagen gegen Ausbau der Bundesstraße 5 ab

Deutschland
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schleswig (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat drei Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 5 bei Tönning abgewiesen. Es seien keine Rechtsfehler bei der Lärmprognose und der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erkennen, entschied der 4. Senat am Dienstag. Eine Revision gegen die Entscheidungen (Az. 4 KS 1/19, 4 KS 2/19, 4 KS 4/19) ließ das Gericht in Schleswig nicht zu.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der B5 zwischen Tönning und Rothenspieker hatten die Gemeinde Oldenswort sowie drei Privatpersonen geklagt. Sie sind Eigentümer beziehungsweise Pächter landwirtschaftlicher Flächen, die an das Bauvorhaben angrenzen. Die Gemeinde fürchtet Verkehrsverlagerungen. Die Privaten wandten sich gegen eine bei Rothenspieker geplante Anschlussstelle. Diese verbrauche mehr Fläche als ein Kreisverkehr, führe zu unzumutbaren Lärmbelästigungen und beeinträchtige das Landschaftsbild mehr als nötig.

Der Senatsvorsitzende hat laut Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Abwägungen der Planungsbehörde rechtmäßig gewesen seien. Das Vorhaben diene dazu, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Durch die Straßenplanung könnten zwar mehr Autos durch den Ort fahren, doch sei diese Mehrbelastung nicht erheblich. Eine messbare Zunahme an Lärm sei durch den Bau nicht zu erwarten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: