Saarlouis:Gericht: Fußpflegepraxis darf im Teil-Lockdown öffnen

Eine kosmetische Fußpflegepraxis im Saarland darf trotz des Teil-Lockdown öffnen: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag des Betreibers...

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Saarlouis (dpa/lrs) - Eine kosmetische Fußpflegepraxis im Saarland darf trotz des Teil-Lockdown öffnen: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag des Betreibers stattgegeben, mit dem dieser sich gegen die coronabedingte Schließung gewehrt hatte. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass der Antragsteller seine der Gesundheit dienenden Behandlungen anders als Friseursalons nicht weiter anbieten dürfe, urteilten die Richter laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung sei nicht erkennbar.

Dass von der Durchführung von Fußpflegebehandlungen eine eigenständige Infektionsgefahr ausgehe, sei dem aktuellen Corona-Lagebericht des Robert Koch-Instituts nicht zu entnehmen, so das Gericht. Ein spezifischer Beitrag von Friseuren zur Wahrung der allgemeinen Körperhygiene sei nicht anders zu bewerten als der diesbezügliche Beitrag der Fußpflege. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

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