Potsdam:Land zieht nur Bruchteil von Vermögen bei Kriminellen ein

Zahlreiche Euro-Banknoten liegen auf einem Tisch. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild)

Die Brandenburger Justiz hat im vergangenen Jahr von Straftätern nur rund 742 000 Euro an Vermögen eingezogen. Dies berichtete das Justizministerium auf Anfrage...

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Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Justiz hat im vergangenen Jahr von Straftätern nur rund 742 000 Euro an Vermögen eingezogen. Dies berichtete das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das war nur ein Bruchteil der von den Gerichten 2019 angeordneten Einzüge von Vermögen Krimineller in Höhe von insgesamt 10,45 Millionen Euro. 2018 waren gut 1,4 Millionen Euro von Straftätern eingezogen worden, nach Gerichtsanordnungen in Höhe von insgesamt etwa 9,57 Millionen Euro.

Die großen Diskrepanzen zwischen den Anordnungen der Gerichte und dem tatsächlichen Einzug ergäben sich insbesondere dann, „wenn eine Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen nicht möglich ist, da bei dem Verurteilten entsprechende Vermögenswerte nicht vorhanden sind“.

Die Ausweitung der Abschöpfungsmöglichkeiten im Jahr 2017 hätten zu steigenden Anforderungen an die Justizverwaltung geführt, teilte der Ministeriumssprecher mit. Daher seien im aktuellen Verfahren für den Landeshaushalt 2021 für diese Aufgabe zusätzliche Stellen vorgesehen.

Zur Abschöpfung von Vermögen war 2017 eine Reform in Kraft getreten, die dem Staat mehr Möglichkeiten geben soll, durch Verbrechen zusammengetragenes Vermögen zu beschlagnahmen. Seitdem kann es bereits eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist - also auch dann, wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Früher musste der Staat beweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt.

Das eingezogene Geld fließt nach Angaben des Ministeriumssprechers an die Landeskasse - wenn nicht Geschädigte von Straftaten Ansprüche anmelden können.

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