Potsdam:An Sozialgerichten gehen weniger Klagen ein

Potsdam (dpa/bb) - Die Zahl der Klagen bei den Brandenburger Sozialgerichten ist im ersten Halbjahr 2017 gesunken. An den Sozialgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam gingen rund 7990 Fälle ein - das sind etwa 460 oder sechs Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres, wie das Brandenburger Justizministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Im ersten Halbjahr 2016 hatte der Rückgang gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum elf Prozent betragen.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Zahl der Klagen bei den Brandenburger Sozialgerichten ist im ersten Halbjahr 2017 gesunken. An den Sozialgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam gingen rund 7990 Fälle ein - das sind etwa 460 oder sechs Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres, wie das Brandenburger Justizministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Im ersten Halbjahr 2016 hatte der Rückgang gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum elf Prozent betragen.  

Der größte Teil der Klagen bezog sich auf Rechtsstreitigkeiten um die Grundsicherung für Arbeitslose. Mit rund 4150 Grundsicherungsverfahren lag die Zahl dieser Fälle um etwa 370 unter der des ersten Halbjahres 2016.

Bei den Sozialgerichten gingen in den ersten zwei Quartalen 2017 auch 36 Streitigkeiten um Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein. Das waren genau doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2016. Die erledigten Klagen verringerten sich den Angaben zufolge im Halbjahresvergleich von 10 180 auf 9380.

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