Neubrandenburg:Ausgesetzter Hund tot: Tierquäler-Strafe rechtskräftig

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Tierquäler-Fall eines Hundes in Neubrandenburg wird es keinen öffentlichen Strafprozess geben. Der 28 Jahre alte Hundehalter hat die verhängte Bewährungsstrafe anerkannt und auf Rechtsmittel gegen den Strafbefehl verzichtet, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg am Mittwoch sagte. Der Beschuldigte hatte wegen Tierquälerei acht Monate Freiheitsstrafe erhalten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden, sowie Auflagen - etwa ein dreijähriges Tierhaltungsverbot und gemeinnützige Arbeit. Dies sei rechtskräftig.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Tierquäler-Fall eines Hundes in Neubrandenburg wird es keinen öffentlichen Strafprozess geben. Der 28 Jahre alte Hundehalter hat die verhängte Bewährungsstrafe anerkannt und auf Rechtsmittel gegen den Strafbefehl verzichtet, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg am Mittwoch sagte. Der Beschuldigte hatte wegen Tierquälerei acht Monate Freiheitsstrafe erhalten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden, sowie Auflagen - etwa ein dreijähriges Tierhaltungsverbot und gemeinnützige Arbeit. Dies sei rechtskräftig.

Der Fall hatte weit über Neubrandenburg hinaus Schlagzeilen gemacht, der Hundehalter war im Internet massiv bedroht worden. „Zu einer Gerichtsverhandlung wäre es gekommen, wenn die Strafe nicht anerkannt worden wäre“, erläuterte die Sprecherin. Der Mann hatte zugegeben, den Hund Anfang Januar mit einer per textilem Maulkorb verschlossenen Schnauze angebunden zu haben. Ein Passant hatte das Tier nur 50 Meter von einem Tierheim entfernt leblos entdeckt. Auch im Tierheim konnte niemand helfen. Das Tier war verhungert und verdurstet, wie Untersuchungen ergaben.

Es wurde aber eine Steuermarke gefunden. Veterinärbehörden verfolgten die Spur erst zu einer Halterin in Prenzlau (Brandenburg) und dann zu dem Neubrandenburger und seiner Bekannten. Die Bekannte bekam eine Geldstrafe von rund 300 Euro. Der Hund soll laut Veterinäramt schon länger in schlechtem Zustand gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie gegen die Verfasser der Drohungen ermittelt.

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