Justiz:Mutmaßliche Vergewaltigung der Tochter: Urteil aufgehoben

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Das Landgericht in Braunschweig. (Foto: Michael Matthey/dpa/Archivbild)

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Braunschweig/Karlsruhe (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen eine Mutter und deren Lebensgefährten wegen Vergewaltigung der erwachsenen Tochter der Frau aufgehoben. Der Fall muss nun erneut an einer anderen Strafkammer verhandelt werden, wie das Landgericht Braunschweig am Freitag mitteilte. Die Beweiswürdigung halte einer Nachprüfung nicht stand, so die Begründung des BGH laut dem Braunschweiger Gericht. Ein Termin für die neue Verhandlung steht bisher nicht fest.

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, die Frau mehrfach vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Das Landgericht Braunschweig hatte die Mutter Ende Juni zu einer Haftstrafe von 13,5 Jahren und den Stiefvater zu 9,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass sich die Frau in 18 Fällen schuldig gemacht habe - darunter mehrfache, teilweise gemeinschaftliche Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Für sie wurde zudem eine Sicherungsverwahrung angeordnet, sodass sie auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft erst einmal nicht freikommen sollte. Der Stiefvater wurde Ende Juni in sechs Fällen verurteilt, darunter ebenfalls wegen mehrfacher gemeinschaftlicher Vergewaltigung.

Die beiden Verurteilten sollen ihre Taten auch während eines Prozesses gegen die Lebensgefährtin ihrer Tochter wegen ähnlicher Vorwürfe fortgesetzt haben, hieß es während der ersten Verhandlung. Die Ex-Partnerin des Opfers wurde im Juli 2022 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihr wurden unter anderem ein besonders schwerer Fall eines sexuellen Übergriffs, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie versuchter Totschlag vorgeworfen.

Die Mutter und ihr Lebensgefährte akzeptierten das Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht und legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof gab ihnen Anfang März recht und hob das Urteil auf.

© dpa-infocom, dpa:240419-99-732037/2

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