Mannheim:Personalnot bremst Verfahren über Infrastrukturvorhaben aus

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Mannheim (dpa/lsw) - Auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg über umstrittene Infrastrukturprojekte müssen Kläger und Beklagte länger warten. Im vergangenen Jahr lag die Verfahrensdauer mit 17,6 Monaten deutlich über der des Vorjahres (13,3 Monate), wie VGH-Präsident Volker Ellenberger am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Bauvorhaben könnten so erheblich ausgebremst werden. So werde etwa die vor einem Jahr eingereichte Klage der Stadt Karlsruhe gegen eine zweite Rheinbrücke wegen fehlender Kapazitäten nicht mehr im laufenden Jahr verhandelt.

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Mannheim (dpa/lsw) - Auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg über umstrittene Infrastrukturprojekte müssen Kläger und Beklagte länger warten. Im vergangenen Jahr lag die Verfahrensdauer mit 17,6 Monaten deutlich über der des Vorjahres (13,3 Monate), wie VGH-Präsident Volker Ellenberger am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Bauvorhaben könnten so erheblich ausgebremst werden. So werde etwa die vor einem Jahr eingereichte Klage der Stadt Karlsruhe gegen eine zweite Rheinbrücke wegen fehlender Kapazitäten nicht mehr im laufenden Jahr verhandelt.

Damit haben die Folgen der Welle von Asylverfahren - 2018 im Südwesten über 27 000 (Vorjahr: 48 000) - jetzt auch den VGH erreicht. Vormals habe es einen gerechten Austausch von Richtern zwischen VGH und den vier Verwaltungsgerichten im Land gegeben, erläuterte Ellenberger. Derzeit sei das wegen der vielen Asylverfahren in der ersten Instanz zur Einbahnstraße geworden. Für abgegebene Richter erhalte der VGH keinen Ausgleich mehr und habe seinerseits Probleme, seine Senate ordnungsgemäß zu besetzen. Hinzu komme eine Pensionierungswelle an den Verwaltungsgerichten. „Die Lage ist noch nicht dramatisch, ist für uns aber schon ein gewisses Signal“, sagte Ellenberger.

Die Zahl von Asylverfahren in zweiter Instanz steige ebenfalls, sagte Ellenberger. Diese landen nur beim VGH, wenn es um Fälle grundsätzlicher Bedeutung, unterschiedlicher Rechtsauslegung oder um Verfahrensfehler geht. 2018 gingen 868 Asylverfahren ein, im Jahr zuvor waren es 705; der Bestand am Jahresende 2018 habe sich auf 240 (Vorjahr: 212) Asylverfahren erhöht. Dadurch erhöhte sich der Gesamtbestand noch zu erledigender Verfahren Ende 2018 auf 930 (Vorjahr: 720).

Den Bedarf beim VGH bezifferte Ellenberger auf vier bis fünf Richter. Derzeit arbeiteten 29 Richter beim VGH. Er hoffe, dass sich die Lücke in diesem Jahr schließen lasse.

Justizminister Guido Wolf (CDU) wies darauf hin, dass zwei Stellen am VGH bereits ausgeschrieben seien, weitere sollen folgen. Mit dem aktuellen Nachtragshaushalt seien 80 neue Stellen geschaffen worden. Damit verdoppele sich die Zahl der Richter-Stellen für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Vergleich zu der Zeit vor der Flüchtlingszuwanderung auf 300.

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