Justiz:Mann nach Beschwerdeverfahren aus Psychiatrie entlassen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilter und zeitweise unter Terrorverdacht stehender Mann ist nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie wieder auf freiem Fuß. In einem Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe der medizinische Sachverständige festgestellt, dass keine psychische Erkrankung bei dem 38-Jährigen vorliege, sagte eine OLG-Sprecherin am Dienstag. Daher habe der Mann in der vergangenen Woche aus der Psychiatrie entlassen werden müssen. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilter und zeitweise unter Terrorverdacht stehender Mann ist nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie wieder auf freiem Fuß. In einem Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe der medizinische Sachverständige festgestellt, dass keine psychische Erkrankung bei dem 38-Jährigen vorliege, sagte eine OLG-Sprecherin am Dienstag. Daher habe der Mann in der vergangenen Woche aus der Psychiatrie entlassen werden müssen. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Der als Islamist geltende Mann war im Frühjahr 2015 in Oberursel unter Terrorverdacht festgenommen worden. In seinem Keller wurden eine funktionsfähige Rohrbombe sowie Bauteile eines Sturmgewehrs, Munition sowie Flaschen mit Wasserstoffperoxid und Brennspiritus gefunden. Das für den 1. Mai geplante internationale Radrennen wurde daraufhin abgesagt.

Im Prozess konnten allerdings keine konkreten Anschlagspläne nachgewiesen werden. Das Landgericht Frankfurt hatte den Mann im Juli 2016 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen Oktober wurde er in die Psychiatrie eingewiesen, da es Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung gab.

Die Entscheidung über die Entlassung aus der Psychiatrie habe nichts mit dem möglichen Gefährderstatus des Mannes zu tun, sagte die OLG-Sprecherin. Das Gericht habe keinerlei Spielraum, da es in der Entscheidung ausschließlich um den Gesundheitszustand ging. Ob von dem Mann eine Gefahr ausgeht, sei keine Entscheidung des Gerichts. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft sagte, zu dem Fall würden „derzeit keine Auskünfte erteilt“.

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