Justiz:Kritik an geplantem Gesetz zu Kinderehen

Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist. Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen.

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Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist. Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen.

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