Justiz - Kleinmachnow:Datenschutzbeauftragte: Zweifel an Kennzeichenerfassung

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Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragte, Dagmar Hartge, bezweifelt die Rechtmäßigkeit der automatischen Kennzeichenerfassung Kesy. Das System mit der Aufzeichnung und der Erfassung von Nichtbeschuldigten könne nicht auf die Strafprozessordnung gestützt werden, betonte ihr Sprecher Sven Müller am Dienstag auf Anfrage. Das sei in der Stellungnahme für das Landesverfassungsgericht festgestellt worden. Ein abschließendes Prüfgutachten liege aber noch nicht vor, betonte er.

In der Stellungnahme ging es bislang um die abstrakte juristische Frage, ob die Strafprozessordnung die Kennzeichenfahndung im Aufzeichnungsmodus rechtfertigt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das nicht ausreichend geklärt, hieß es. Dadurch gebe es unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

"Wir sehen uns bestätigt in unserer Auffassung", sagte Guido Körber, Sprecher der Brandenburger Piratenpartei. Ein Mitglied der Partei sieht durch die massenhafte Speicherung von Kennzeichen vorbeifahrender Autos einen ständigen Beobachtungsdruck durch die Polizei. Nachdem seine Klage von Amts- und Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen wurde, wandte er sich an das Landesverfassungsgericht.

KESY registriert Nummernschilder - allerdings nur auf Anordnung der Justizbehörden. In diesem Jahr war jedoch bekannt geworden, dass in Brandenburg 2018 täglich Kennzeichen erfasst wurden.

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