Kiel:Sütterlin-Waack will Strafvollzug-Reform nicht zurückdrehen

Kiel (dpa/lno) - Die neue Koalition will die von CDU und FDP vor einem Jahr noch scharf kritisierte Reform des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein durch die Vorgängerregierung nicht rückgängig machen. "Wir prüfen aber, wo wir personell nachsteuern müssen", sagte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Nötigenfalls werde inhaltlich etwas geändert. "Das heißt aber nicht, salopp formuliert, das ganze Gesetz in die Tonne zu treten."

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Kiel (dpa/lno) - Die neue Koalition will die von CDU und FDP vor einem Jahr noch scharf kritisierte Reform des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein durch die Vorgängerregierung nicht rückgängig machen. „Wir prüfen aber, wo wir personell nachsteuern müssen“, sagte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Nötigenfalls werde inhaltlich etwas geändert. „Das heißt aber nicht, salopp formuliert, das ganze Gesetz in die Tonne zu treten.“

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe nach dem Wahlsieg im Mai angekündigt, „nicht alles zurückdrehen zu wollen“, sagte Sütterlin-Waack. Die Kritik an der im Juli 2016 vom Landtag noch mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Reform habe sich nicht grundsätzlich gegen den Inhalt der Strafvollzugs-Reform gerichtet. „Es ging uns damals vor allem darum, dass es zu schnell kam, es nicht genügend vorbereitet war und die personellen Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht gegeben waren.“

Zu den umstrittensten Änderungen der Reform von 2016 zählen: Häftlinge dürfen in den Gefängnissen seitdem Privatkleidung tragen. Außerdem tragen die JVA-Bediensteten innerhalb der Anstalt tagsüber keine Schusswaffen mehr.

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