Hamburg:Hamburger Senat legt neue Datenschutzgesetze vor

Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Senat hat am Dienstag zwei Datenschutzgesetze vorgelegt, die die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen stärken und den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen. Beide Gesetze sollen im Mai 2018 in Kraft treten, teilte Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Dienstag mit. Es geht um das Hamburgische Datenschutzgesetz sowie das Justizvollzugsdatenschutzgesetz, die an EU-Vorgaben angepasst beziehungsweise neu gefasst werden mussten.

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Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Senat hat am Dienstag zwei Datenschutzgesetze vorgelegt, die die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen stärken und den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen. Beide Gesetze sollen im Mai 2018 in Kraft treten, teilte Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Dienstag mit. Es geht um das Hamburgische Datenschutzgesetz sowie das Justizvollzugsdatenschutzgesetz, die an EU-Vorgaben angepasst beziehungsweise neu gefasst werden mussten.

Die Anpassung sei ein Meilenstein für den Datenschutz denn, „Bürgerinnen und Bürger bekommen die Hoheit über ihre Daten zurück“, sagte Steffen. Bei vielen Unternehmen sorgt die Veränderung für Unsicherheit, teilte die Handelskammer mit. „Der Umsetzungsaufwand für die Unternehmen ist nicht unerheblich“, sagte eine Sprecherin.

Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung, die zum 25. Mai in Kraft treten soll, müssen etwa Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen umsetzen. Beispielsweise muss bei der Datenverarbeitung das Verfahren genau dokumentiert werden. Zudem habe jeder Bürger das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen und sich über gespeicherte Daten und deren Verwendungszweck zu informieren. Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, kann demnach eine empfindliche Geldstrafe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes drohen.

Durch die Anpassung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes bestehe nun etwa die Möglichkeit, abzufragen, ob beispielsweise Gefährder im Gefängnis sitzen und möglicherweise andere Gefangene radikalisieren könnten.

Die Änderung sollen am 6. Mai in Kraft treten.

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