Justiz - Frankfurt am Main:Richter: U-Haft-Entlassungen zeigen Arbeitsbelastung

Justiz - Frankfurt am Main: Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin/Frankfurt (dpa) - Im vergangenen Jahr sind bundesweit mindestens 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Das geht aus Zahlen der "Deutschen Richterzeitung" hervor, die am Montag vom Deutschen Richterbund (DRB) veröffentlicht worden sind. Im Jahr 2020 seien es 40 Entlassungen gewesen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.

Zuletzt hatten Fälle in Frankfurt für Aufsehen gesorgt: Das dortige Oberlandesgericht ordnete am Donnerstag die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der U-Haft an, weil die Verfahren zu lange dauern. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Den vier wird vorgeworfen, am 3. Juli 2021 nach einem Streit an einem Bahnhof versucht zu haben, zwei Menschen zu töten und sie dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

Derweil hat die SPD-Fraktion im hessischen Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses gefordert. "Der Justizminister ist in der Pflicht, das Parlament umgehend über die Einzelheiten dieses unfassbaren Vorgangs zu informieren", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer. Hessens neuer Justizminister Roman Poseck (CDU) hatte am Wochenende Abhilfe versprochen: "Es muss alles unternommen werden, Aufhebungen von Haftbefehlen zu verhindern."

Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte: "Die aktuellen Fälle von U-Haftentlassungen werfen erneut ein Schlaglicht auf die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften." Es fehle der Strafjustiz nach wie vor deutlich an Staatsanwälten und Strafrichtern, so dass sie selbst vorrangige Haftsachen nicht immer mit der rechtsstaatlich gebotenen Beschleunigung erledigen kann. Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige.

In den vergangenen fünf Jahren wurden den Recherchen zufolge deutschlandweit fast 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gebot besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.

Für die Umfrage der "Deutschen Richterzeitung", deren Herausgeber der DRB ist, waren die Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder befragt worden. Von den 66 bekannten Fällen im Jahr 2021 hatten Sachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. Bayern habe von zehn Fällen berichtet, hieß es. In Hessen waren es zwei Entlassungen. Lediglich vier Länder (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Saarland) meldeten keine Haftentlassungen wegen zu langer Verfahren.

Bund und Länder hatten Anfang 2019 in einem "Pakt für den Rechtsstaat" vereinbart, dass zwischen 2017 und Ende 2021 bundesweit 2000 neue Stellen in der überlasteten Justiz geschaffen werden müssen. Letztlich hätten Bund und Länder laut einem 2021 veröffentlichten Bericht der Bundesregierung sogar mehr Richter und Staatsanwälte einstellen können als ursprünglich vorgesehen. 2700 neue Stellen kamen hinzu und 2500 wurden neu besetzt. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: "Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz."

© dpa-infocom, dpa:220704-99-901379/4

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