Frankfurt am Main:Gericht will erste Beamten-Klagen bis Mai entscheiden

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Besoldungsstreit zwischen hessischen Beamten und dem Land fallen voraussichtlich bis Mai 2018 erste Gerichtsurteile. Am Verwaltungsgericht Frankfurt seien zwei Klagen anhängig, eine Verhandlung werde für das erste Quartal angepeilt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein weiteres Verfahren sei an das Verwaltungsgericht Wiesbaden abgegeben worden. Dort rechnete ein Gerichtssprecher jedoch nicht damit, dass die insgesamt drei Klagen zu diesem Streit noch 2018 verhandelt werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Besoldungsstreit zwischen hessischen Beamten und dem Land fallen voraussichtlich bis Mai 2018 erste Gerichtsurteile. Am Verwaltungsgericht Frankfurt seien zwei Klagen anhängig, eine Verhandlung werde für das erste Quartal angepeilt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein weiteres Verfahren sei an das Verwaltungsgericht Wiesbaden abgegeben worden. Dort rechnete ein Gerichtssprecher jedoch nicht damit, dass die insgesamt drei Klagen zu diesem Streit noch 2018 verhandelt werden.

Mehrere Musterklagen waren vom hessischen Beamtenbund (dbb) initiiert worden. „Wir sind grundsätzlich froh, dass es möglichst zeitnah aufgerufen wird“, sagte der Landesvorsitzende Heini Schmitt. „Wir befinden uns 2018 schließlich in einem Wahljahr.“ Bei einer Gerichtsentscheidung zugunsten der Beamten werde es sich die Landesregierung mitten im Wahlkampf voraussichtlich gut überlegen, ob sie in die zweite Instanz gehen werde.

Die Klagen richteten sich gegen die strengen Sparvorgaben, die in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-grünen Landesregierung verankert worden seien, sagte Schmitt. Außerdem wolle der Beamtenbund durchsetzen, dass Beamte mit unteren Gehaltsstufen am Ende des Monats 15 Prozent mehr in der Tasche haben als vergleichbare Familien, die staatliche Grundsicherung beziehen.

Dies sei bei einer vierköpfigen Familie im Rhein-Main-Gebiet mit einem Alleinverdiener oft nicht der Fall, sagte Schmitt. Diese 15-Prozent-Klausel gehe aus einem Urteil des Bundesverfassungsgericht hervor. Es genüge jedoch nicht, nur die unteren Gehaltsstufen anzupassen, betonte der dbb-Landesvorsitzende.

Nach einer Nullrunde aus Spargründen 2015 hatten die rund 90 000 hessischen Landesbeamten im Jahr 2016 ein Plus von einem Prozent bekommen - während den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst erst 2 Prozent (2015) und dann 2,4 Prozent (2016) mehr Geld überwiesen wurde. Ab 1. Juli dieses Jahres waren die Bezüge für die Beamten um zwei Prozent gestiegen, wie zuvor bei den Tarifbeschäftigten.

Auch am Verwaltungsgericht Darmstadt sind zwei Klagen in dieser Sache anhängig, die noch nicht terminiert sind. Ein Gerichtssprecher nannte es „eher unwahrscheinlich“, dass 2018 eine Entscheidung fällt. Das Gericht sei wegen der vielen Asylverfahren völlig überlastet.

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