Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Amtsgericht Frankfurt setzt bei Verhandlungen jetzt auch auf Videokonferenztechnik. An diesem Freitag (20. Dezember) starte ein entsprechendes Pilotprojekt, wie das Gericht am Donnerstag ankündigte. Hessenweit sei es das erste Mal, dass die Technik bei einer Amtsgerichtsverhandlung zum Einsatz komme. „Dabei befinden sich die Richterin oder der Richter im Sitzungssaal und verhandeln mit den Parteivertretern, die über eine Videokonferenzanlage zugeschaltet werden“, berichtete das Gericht. Gegenstand des Pilotprojekts sind Zivilverfahren, bei denen Passagiere ihre Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gegen Airlines geltend machen.
Das Amtsgericht hofft damit „Masseverfahren“ wie parallele Verbraucherschutzklagen schneller abarbeiten zu können. Im Jahr 2019 seien über sogenannte Legal-Tech-Plattformen insgesamt etwa 15 000 solcher Klagen eingereicht worden, berichtete ein Sprecher. „Die hohe Anzahl an Verfahren beansprucht die Justiz stark und bindet erhebliche Ressourcen.“ Die Videotechnik werde bei den Fluggastrechte-Verfahren „in den nächsten Monaten“ erprobt. Bei Erfolg soll sie auf weitere Themen in Zivilprozessen ausgedehnt werden.