Frankenthal:Zwei Einsprüche gegen Urteil im Frankenthaler BASF-Prozess

Frankenthal (dpa/lrs) - Gegen das Urteil im Prozess um das BASF-Unglück in Ludwigshafen sind nach Angaben der Justiz zwei Einsprüche eingegangen. Der Verteidiger des Angeklagten habe ebenso Revision eingelegt wie der Anwalt eines Elternpaares, dessen Sohn bei der Explosion 2016 gestorben war, teilte das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mit. Die Parteien hatten dazu eine Woche Zeit. Wenn das Urteil in einigen Wochen schriftlich vorliegt, müssen die Parteien ihren Antrag begründen - sie können ihn aber auch zurückziehen.

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Frankenthal (dpa/lrs) - Gegen das Urteil im Prozess um das BASF-Unglück in Ludwigshafen sind nach Angaben der Justiz zwei Einsprüche eingegangen. Der Verteidiger des Angeklagten habe ebenso Revision eingelegt wie der Anwalt eines Elternpaares, dessen Sohn bei der Explosion 2016 gestorben war, teilte das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mit. Die Parteien hatten dazu eine Woche Zeit. Wenn das Urteil in einigen Wochen schriftlich vorliegt, müssen die Parteien ihren Antrag begründen - sie können ihn aber auch zurückziehen.

Das Gericht hatte den Angeklagten am 27. August wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der 63-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts bei Schweißarbeiten eine Explosion verursacht, bei der 5 Menschen starben und 44 Personen verletzt wurden. Mit dem Urteil war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch oder Bewährungsstrafe von höchstens sechs Monaten plädiert. Die Vertreter von Hinterbliebenen und Verletzten, die vor Gericht als Nebenkläger auftraten, forderten eine härtere Strafe.

Richter Uwe Gau hatte eingeräumt, dass man beim Strafmaß anderer Meinung sein könne. Das Gericht erkannte jedoch ausdrücklich auch eine „kausale Mitverantwortung“ beim Chemieunternehmen BASF.

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