Essen:Streit um Besetzung von Chefposten am Landessozialgericht

Essen (dpa/lnw) - Das juristische Tauziehen um die Besetzung der seit zwei Jahren vakanten Präsidentenstelle am Landessozialgericht in Essen dauert an. Der Vizepräsident des Gerichts will das Land mittlerweile gerichtlich zwingen, ihn zum Präsidenten zu befördern. Eine entsprechende Klage liege dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seit September vor, sagte ein Sprecher dieses Gerichts am Dienstag. Der Kläger argumentiere, dass er unter allen Bewerbern über die beste Qualifikation verfüge. Wann darüber entschieden wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.

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Essen (dpa/lnw) - Das juristische Tauziehen um die Besetzung der seit zwei Jahren vakanten Präsidentenstelle am Landessozialgericht in Essen dauert an. Der Vizepräsident des Gerichts will das Land mittlerweile gerichtlich zwingen, ihn zum Präsidenten zu befördern. Eine entsprechende Klage liege dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seit September vor, sagte ein Sprecher dieses Gerichts am Dienstag. Der Kläger argumentiere, dass er unter allen Bewerbern über die beste Qualifikation verfüge. Wann darüber entschieden wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.

Beworben hatten sich unter anderem der Vizepräsident des Gerichts und ein Abteilungsleiter aus dem NRW-Justizministerium. Der Abteilungsleiter sollte es werden, doch der Vizepräsident verhinderte dies gerichtlich. Der Abteilungsleiter erfülle nicht das Anforderungsprofil, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Juli. Er hätte nach Ansicht des Gerichts trotz seiner Qualifikationen gar nicht an dem Auswahlverfahren teilnehmen dürfen, da er nie als Sozialrichter gearbeitet habe.

In dem Bewerbungsverfahren gibt es laut Verwaltungsgericht mittlerweile einen weiteren Bewerber, einen Richter am Bundessozialgericht. Gegen die Absicht des NRW-Justizministeriums, jetzt diesen zum neuen Präsidenten zu befördern, habe der Vizepräsident Ende November erneut per Eilantrag geklagt. Begründung diesmal: Der Bundessozialrichter hätte gar nicht mehr in das Bewerberverfahren einbezogen werden dürfen. Über diesen Eilantrag will das Gericht in den nächsten Wochen entscheiden.

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