Essen:Landessozialgericht weiter ohne Präsident

Essen (dpa) - Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen muss weiter auf einen neuen Präsidenten warten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Besetzung der Stelle vorläufig untersagt, weil der von der Landesregierung ausgewählte Bewerber nicht das für die Stelle erforderliche Anforderungsprofil erfülle (Az.: 12 L 284/18). Das Justizministerium hält die Entscheidung für falsch und will beim NRW-Oberverwaltungsgericht Rechtsbeschwerde einlegen, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte.

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Essen (dpa) - Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen muss weiter auf einen neuen Präsidenten warten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Besetzung der Stelle vorläufig untersagt, weil der von der Landesregierung ausgewählte Bewerber nicht das für die Stelle erforderliche Anforderungsprofil erfülle (Az.: 12 L 284/18). Das Justizministerium hält die Entscheidung für falsch und will beim NRW-Oberverwaltungsgericht Rechtsbeschwerde einlegen, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Die Stelle ist seit mehr als einem Jahr unbesetzt. Der damalige Präsident Joachim Nieding war Ende Februar in den Ruhestand gegangen. Um seine Nachfolge hatten sich der Vizepräsident des Gerichts, die Präsidentin eines Sozialgerichts und ein Abteilungsleiter aus dem NRW-Justizministerium beworben. Der Ministerialbeamte erhielt nach einem Kabinettsbeschluss den Zuschlag.

Zu unrecht, wie das Verwaltungsgericht befand. Es sei „konstitutive Voraussetzung, dass sich der (zukünftige) Amtsinhaber in der Sozialgerichtsbarkeit bewährt habe“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Diese Voraussetzung erfülle der ausgewählte Bewerber nicht. Vor seinem Wechsel in die Ministerialverwaltung sei er Rechtsanwalt und Verwaltungsrichter gewesen.

Das Gericht ließ auch nicht gelten, dass der frühere Präsident des Landessozialgerichts diese Voraussetzungen ebenfalls nicht erfüllt habe. Daraus „erwachse aber keine Rechtsverbindlichkeit, die an die Stelle des geschriebenen Rechts in den Beurteilungsrichtlinien trete“. Keine Chance auf das Präsidentenamt hat laut Gericht die weibliche Kandidatin, weil sie in der Hierarchie unter dem Vizepräsidenten stehe.

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