Erfurt:Fast 15 Millionen Euro für Prozesskostenhilfe

Zahlreiche Euro-Banknoten liegen auf einem Haufen. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Archivbild)

Menschen mit kleinem Geldbeutel sind in diesem Jahr bislang mit mehr als 14,72 Millionen Euro bei Rechtsstreitigkeiten in Thüringen unterstützt worden. Das geht...

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Erfurt (dpa/th) - Menschen mit kleinem Geldbeutel sind in diesem Jahr bislang mit mehr als 14,72 Millionen Euro bei Rechtsstreitigkeiten in Thüringen unterstützt worden. Das geht aus Angaben des Thüringer Justizministeriums über Prozesskostenhilfe mit Stand Mitte November hervor. Bei den Beträgen handle es sich allerdings nur um die Vergütungen der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte, hieß es. Das Ministerium schätzt, dass der Betrag bis Jahresende auf rund 16,85 Millionen Euro steigen könnte.

Zusätzlich übernehme das Land in Verfahren, in denen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, neben der Anwaltsvergütung noch weitere Prozesskosten. Das könnten etwa Entschädigungen für Zeugen oder Gutachterkosten sein. Wie hoch diese Ausgaben waren, lasse sich jedoch nicht aufdröseln, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Wer als eine Partei in einem Rechtsstreit das nötige Geld für einen Prozess gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe erhalten. Die Unterstützung wird aber nur bewilligt, wenn in der Sache eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und sie nicht mutwillig erscheint, wie in der Zivilprozessordnung festgehalten ist.

Mit der Regelung soll laut Bundesjustizministerium sichergestellt werden, dass alle Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig vom Vermögen. Allerdings deckt die Prozesskostenhilfe nicht alle Kosten ab, die anfallen können. So muss in der Regel die unterlegene Seite in einem Gerichtsverfahren etwa die Anwaltskosten des Gegners erstatten, auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

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