Düsseldorf:Polizeibekannte Schuldner: Auskunft für Gerichtsvollzieher

Lesezeit: 2 min

Ein Gerichtsvollzieher hält am Rande einer Pressekonferenz ein Pfandsiegel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Nach Angriffen auf Gerichtsvollzieher soll ein neuer Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Beamten künftig besser vor aggressiven Schuldnern...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach Angriffen auf Gerichtsvollzieher soll ein neuer Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Beamten künftig besser vor aggressiven Schuldnern schützen. Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Finanzämter in NRW dürfen nun vor einem Einsatz ohne Angabe von Gründen bei der Polizei nachfragen, ob ein Schuldner dort bereits bekannt ist. Der entsprechende Runderlass ist bereits in Kraft getreten.

Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Durch die Änderung werden bürokratische Hürden bei der Informationsbeschaffung über die potenzielle Gefährlichkeit von Schuldnern durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei der Polizei abgebaut.“

Bislang konnten Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamte der Finanzämter die Polizei nur nach Personen fragen, bei denen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die Annahme vorlagen, „dass es zu einem gewalttätigen Übergriff oder Widerstand“ kommen könnte, wie es im bisherigen Erlass hieß. In so einem Fall konnten sie schriftlich erfragen, ob der Schuldner etwa als bewaffnet oder gewalttätig bekannt ist oder im Zentralregister der Polizei als Drogenkonsument, Ausbrecher oder Reichsbürger auftaucht. Der alte Erlass betonte zudem, dass „die bloße Vermutung“, dass vom Schuldner eine Gefahr ausgehen könnte, nicht für eine polizeiliche Auskunft ausreiche.

Unter anderem dieser Passus wurde nun ersatzlos gestrichen. „Es kann ja nicht sein, dass Gerichtsvollzieher sich jeden Tag in Gefahr begeben müssen. Da bestand dringender Handlungsbedarf“, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) der dpa. Zudem finde der Gerichtsvollzieher bei der Polizei immer einen Ansprechpartner. „Ob und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, wird dann gemeinsam entschieden“, erklärte Reul.

Der Änderung des Erlasses gehen mehrere brutale Attacken auf Beamte voraus. Im November 2018 wurde eine Gerichtsvollzieherin in Bochum von einer Schuldnerin schwer verletzt - die ein Jahr zuvor bereits eine andere Gerichtsvollzieherin angegriffen hatte. Die verletzte Beamtin hatte den vorherigen Fall nicht gekannt.

Vom neuen Erlass nicht betroffen sind kommunale Vollstreckungsbeamte. So war in Köln im vergangenen Dezember ein Mitarbeiter der Kämmerei von einem Schuldner ermordet worden. Das Opfer hatte von der - aktenkundigen - Gefährlichkeit des Mannes nichts gewusst. In diesem Fall hat die Stadt Köln eine zentrale Datenbank für Übergriffe auf Mitarbeiter angekündigt.

Laut Justizministerium wurden in den vergangenen Monaten „erhebliche Anstrengungen unternommen“, um die Sicherheit der Beamten zu verbessern. „Das Hauptaugenmerk lag dabei darauf, für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher weitere Informationsmöglichkeiten über die potenzielle Gefährlichkeit von Schuldnern zu schaffen“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Zuletzt taten sich Justiz- und Innenministerium zusammen, um den Erlass zu ändern. Der neue wurde vor wenigen Tagen vom Kabinett abgesegnet und vergangenen Freitag gültig.

„Nachdem uns die gewünschten Veränderungen auf der Bundesebene aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt geblieben sind, haben wir verstärkt die von uns selbst zu beeinflussenden Möglichkeiten geprüft“, betonte Biesenbach.

Der NRW-Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB), Frank Neuhaus, sagte der dpa: „Die Änderung im Runderlass ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung auf dem langen Weg zur Verbesserung der Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.“ Nun müsse „weiter mit Nachdruck von allen Beteiligten daran gearbeitet werden, dass die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen weiter erhöht wird.“

Zahlen zu Übergriffen gegen Gerichtsvollzieher im Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für 2018 hatte das Justizministerium 288 Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe gezählt. In 71 Fällen wurden die Verdächtigen der Reichsbürgerszene zugerechnet. Unter anderem bei solchen Fällen wären die Beamten - soweit ein Reichsbürger bereits polizeibekannt ist - vorgewarnt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: