Dresden:Grüne wollen weg von Ersatzfreiheitsstrafen

Dresden (dpa/sn) - Die Grünen verlangen eine andere Praxis bei den sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. Sie werden im Gefängnis abgesessen, wenn Betroffene Geldstrafen nicht begleichen können. Wenn man diese Leute für ein paar Wochen oder Monate wegsperre, lasse sich in der Kürze der Zeit auch keine Resozialisierung erreichen, machte die Abgeordnete Katja Meier am Mittwoch am Rande der Landtagssitzung in Dresden geltend. Dort wollte sie später noch einen Antrag zu diesem Thema einbringen. Die Grünen fordern die Regierung unter anderem dazu auf, sich auf der Justizministerkonferenz für eine Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen einzusetzen.

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Dresden (dpa/sn) - Die Grünen verlangen eine andere Praxis bei den sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. Sie werden im Gefängnis abgesessen, wenn Betroffene Geldstrafen nicht begleichen können. Wenn man diese Leute für ein paar Wochen oder Monate wegsperre, lasse sich in der Kürze der Zeit auch keine Resozialisierung erreichen, machte die Abgeordnete Katja Meier am Mittwoch am Rande der Landtagssitzung in Dresden geltend. Dort wollte sie später noch einen Antrag zu diesem Thema einbringen. Die Grünen fordern die Regierung unter anderem dazu auf, sich auf der Justizministerkonferenz für eine Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen einzusetzen.

Den Grünen zufolge könnten durch eine Vermeidung dieser Praxis jährlich etwa 12 Millionen Euro eingespart werden. Dieses Potenzial hätten andere Bundesländer wie Brandenburg schon erkannt. Meier erinnerte an die vollen Gefängnisse in Sachsen, die eine deutliche Entlastung brauchten. Derzeit würden etwa 350 Menschen eine solche Strafe verbüßen: „Das sind immerhin zehn Prozent aller Gefangenen“, sagte sie. Rein rechnerisch sei eine ganze Justizvollzugsanstalt wie die in Zeithain damit befasst. Meier empfiehlt als mögliche Alternativen Ratenzahlungen oder gemeinnützige Arbeit.

„Diese Menschen gehören nicht ins Gefängnis“, sagte Meier. Schließlich hätten die Gerichte sie zu einer Geldstrafe und nicht zu einer Haftstrafe verurteilt.

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