Chemnitz:Start in Chemnitz: Sozialgerichte führen E-Akte ein

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Eine Hauptakte wird in der Software aufgerufen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild)

Die Sozialgerichte in Sachsen sollen künftig weitgehend ohne dicke Aktenordner auskommen. Vom kommenden Monat an führen das Sozialgericht in Chemnitz und das...

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Chemnitz (dpa/sn) - Die Sozialgerichte in Sachsen sollen künftig weitgehend ohne dicke Aktenordner auskommen. Vom kommenden Monat an führen das Sozialgericht in Chemnitz und das übergeordnete Landessozialgericht, das seinen Sitz ebenfalls in Chemnitz hat, die E-Akte ein. Start für die ersten Verfahren ohne Papierakte ist am 16. März, sagte Dorrit Klotzbücher, Präsidentin des Landessozialgerichts, am Donnerstag vor Medienvertretern.

Nach einer Testphase bis zum Jahresende sollen die Erfahrungen ausgewertet werden, ehe anschließend auch die Sozialgerichte in Dresden und Leipzig die elektronische Akte einführen sollen. Auf Dauer erwarteten die Gerichte eine Zeitersparnis bei den Verfahren. Ein Vorteil sei die Verkürzung von Postlaufzeiten, sagte Klotzbücher.

Ursprünglich sollte die E-Akte bereits im ersten Halbjahr 2019 eingeführt werden. Wegen technischer Probleme sei der Start aber verschoben worden. Für die Umstellung auf die neue Technik, mit der die Richter auch mobil von zu Hause aus arbeiten können, gebe es Schulungen. „Die Richter vollziehen einen Medienwechsel von analog zu digital“, sagte Gerichtssprecherin Yvonne Wagner.

An den Sozialgerichten in Chemnitz, Leipzig und Dresden sind Ende 2019 mehr als 35 000 Verfahren anhängig gewesen. Dies entspreche einem Anstieg gegenüber 2018 von mehr als drei Prozent. Landessozialgerichtspräsidentin Klotzbücher machte dafür in ihrer Bilanz für 2019 eine Klagewelle zum Jahresende verantwortlich.

Wegen eines neuen Gesetzes zur Regelung von Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen sind den Angaben zufolge die Eingänge von Klagen gegenüber 2018 um rund fünf Prozent auf fast 27 100 gestiegen. Das Gesetz gilt seit Januar.

Am Landessozialgericht hingegen wurde der Bestand von anhängigen Verfahren binnen eines Jahres um 2,45 Prozent auf 5183 Fälle reduziert. Dennoch hat sich den Angaben zufolge die Zahl der Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer im Jahr 2019 auf 59 mehr als verdoppelt gegenüber 2018. Für ein Verfahren durch zwei Instanzen sei die durchschnittliche Dauer 2019 auf drei Jahre und zehn Monate angewachsen. Bis zu einem Urteil des Landessozialgerichts vergingen im Schnitt vier Jahre und zwei Monate und damit drei Monate mehr als 2018, hieß es in der Jahresbilanz.

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