Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Wahl der Karlsruher Verfassungsrichter modifiziert. Die acht vom Parlament zu berufenden Richter werden künftig vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt und nicht mehr - wie bisher - von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf verabschiedeten die Abgeordneten am späten Abend einstimmig. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt.
Justiz:Bundestag reformiert Verfassungsrichter-Wahl
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Wahl der Karlsruher Verfassungsrichter modifiziert. Die acht vom Parlament zu berufenden Richter werden künftig vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt und nicht mehr - wie bisher - von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf verabschiedeten die Abgeordneten am späten Abend einstimmig. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt.
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