Bückeburg:Staatsgericht entscheidet im Januar über AfD-Klage

Hannover (dpa/lni) - Der Staatsgerichtshof in Bückeburg fällt am 15. Januar seine Entscheidung über die Klage der AfD gegen ihren Ausschluss aus dem Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts, nachdem Vertreter von SPD, CDU, FDP und Grünen sowie der AfD in einer Verhandlung am Freitag ihre Positionen dargelegt hatten.

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Hannover (dpa/lni) - Der Staatsgerichtshof in Bückeburg fällt am 15. Januar seine Entscheidung über die Klage der AfD gegen ihren Ausschluss aus dem Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts, nachdem Vertreter von SPD, CDU, FDP und Grünen sowie der AfD in einer Verhandlung am Freitag ihre Positionen dargelegt hatten.

Der Stiftungsrat ist auch für die Gedenkstätte am ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen zuständig. Als sich nach dem Einzug der AfD in den Landtag vor einem Jahr abzeichnete, dass ein AfD-Politiker in den Stiftungsrat einziehen könnte, hatten Holocaust-Überlebende aus Israel, Frankreich und den USA besorgte Briefe geschrieben. Daraufhin hatte der Landtag eine Verkleinerung des Stiftungsrates beschlossen, so dass dort nur noch vier Fraktionen vertreten sind und die AfD damit außen vor bleibt. Die AfD sah sich daraufhin in ihren Rechten als Opposition verletzt und hatte deshalb eine Klage gegen den Landtag beim Staatsgerichtshof eingereicht.

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