Berlin:Verfahren vor Sozialgericht dauert im Schnitt 17,1 Monate

Bei der Verfahrensdauer landen Hessens Sozialgerichte im bundesweiten Vergleich nur im hinteren Mittelfeld. 2018 beschäftigte ein Klageverfahren die hessischen...

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Berlin/Frankfurt (dpa/lhe) - Bei der Verfahrensdauer landen Hessens Sozialgerichte im bundesweiten Vergleich nur im hinteren Mittelfeld. 2018 beschäftigte ein Klageverfahren die hessischen Sozialgerichte in erster Instanz im Durchschnitt 17,1 Monate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. Im Ländervergleich ergibt dies den elften Platz. Deutschlandweit betrachtet brauchten die Sozialgerichte im vergangenen Jahr im Schnitt 15,1 Monate für ein Verfahren.

Die sieben Sozialgerichte in Wiesbaden, Marburg, Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt und Darmstadt beschäftigen sich mit mehreren Rechtsfragen. Die weitaus meisten Klagen in erster Instanz betrafen 2018 die Krankenversicherungen und die Grundsicherung bei Arbeitssuchenden, sogenannte Hartz-IV-Verfahren. Im vergangenen Jahr gingen den Angaben zufolge 27 879 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz neu ein, 22 518 Verfahren wurden erledigt.

Im Vergleich der Bundesländer arbeiteten bayerische Sozialgerichte am schnellsten - dort betrug die durchschnittliche Dauer bei Klageverfahren 10,6 Monate. Schlusslicht des Rankings ist Brandenburg mit 24,7 Monaten.

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