Berlin:Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz bearbeiten Klagen zügig

An den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz werden Klagen im Bundesländervergleich zügig abgearbeitet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag hier im...

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Mainz/Berlin (dpa/lrs) - An den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz werden Klagen im Bundesländervergleich zügig abgearbeitet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag hier im vergangenen Jahr bei 12,0 Monaten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. Das war der drittbeste Wert nach Bayern (10,6 Monate) und Baden-Württemberg (11,4). Am anderen Ende der Rangliste rangiert Brandenburg mit 24,7 Monaten. Deutschlandweit brauchen die Sozialgerichte im Schnitt 15,1 Monate.

Verändert hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer an den rheinland-pfälzischen Gerichten in den vergangenen Jahren kaum. 2016 lag sie beispielsweise bei 11,9 Monaten, 2013 bei 12,4 Monaten.

Deutlich nach oben ging indes - wie in anderen Ländern auch - die Zahl der neu eingegangenen Verfahren. Die lag 2018 der Antwort zufolge bei knapp 21 100, im Jahr davor waren es lediglich rund 14 800 gewesen. Im von der Einwohnerzahl her vergleichbaren Sachsen waren die Werte indes noch höher: Dort kamen die Gerichte 2018 auf rund 25 700 Neueingänge, 2017 waren es dort sogar 28 850.

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