Berlin:Senat beschließt Ernennung von Generalstaatsanwältin

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat die Ernennung von Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin beschlossen. Es gebe keinen Grund, warum man nach sorgfältiger Prüfung die Probezeit nicht mit der Ernennung abschließen sollte, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstag. Die Ernennungsurkunde sollte die Juristin und frühere Polizei-Vizepräsidentin am Mittwoch von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekommen, wie ein Sprecher mitteilte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat die Ernennung von Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin beschlossen. Es gebe keinen Grund, warum man nach sorgfältiger Prüfung die Probezeit nicht mit der Ernennung abschließen sollte, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstag. Die Ernennungsurkunde sollte die Juristin und frühere Polizei-Vizepräsidentin am Mittwoch von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekommen, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP hatten zuvor den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) aufgefordert, die Ernennung auf Lebenszeit auszusetzen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte, er missbillige den Senatsbeschluss. Es wäre besser gewesen, die Vorbehalte gegen Koppers abzuräumen, damit sie ihr Amt unbelastet ausüben könne.

CDU und FDP haben indes eine Sondersitzung des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus für den kommenden Montag beantragt. Gegen Koppers und den inzwischen geschassten Polizeichef Klaus Kandt ermittelt seit längerem die Staatsanwaltschaft. Es geht darin um vermutlich mit Schadstoffen belastete und krankmachende Schießstände der Polizei. Beiden Beamten wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Die Opposition moniert, dass die Polizeibehörde oder der Innensenator nicht selbst ein Disziplinarverfahren eröffneten. Möglicherweise wäre das ein Hindernis für die Bewerbung von Koppers für den Chefposten gewesen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) betonte am Montag im Innenausschuss erneut, es gebe derzeit keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der damaligen Polizei-Vizepräsidentin.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: