Tierhandel:Illegal gefangene Wildvögel oft im Internet angeboten

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Ein Rotkehlchen sorgt für einen Farbtupfer in einem Gebüsch. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild)

In Deutschland darf nur mit gezüchteten Wildvögeln gehandelt werden. Dennoch werden die Tiere illegal gefangen und verkauft. Auch in Hessen gibt es Fälle.

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Wiesbaden/Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Fang von Singvögeln sowie der Handel mit den Tieren ist für Behörden in Hessen ein schwierig zu bekämpfendes Problem. „Die Vorbeugung von illegalem Fang von Singvögeln gestaltet sich schwierig, da die Schutzmaßnahmen häufig einen Eingriff in den Lebensraum von Wildtieren und Singvögeln darstellen“, sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamts (LKA). Wer einen möglichen unerlaubten Fang der Tiere beobachte, solle die zuständigen Ordnungsbehörden für Umwelt- und Naturschutz informieren, empfiehlt das LKA.

Naturschützer sind auf das Thema bereits aufmerksam geworden: „Es ist alarmierend, das fällt schon auf, denn es gibt Vorfälle“, erklärte Maik Sommerhage, Experte für Vogelschutz beim Naturschutzbund (Nabu) Hessen. „Es gibt einen Schwarzmarkt, wo man die ein oder andere Mark verdienen kann.“ Laut Bernd Petri, Ornithologe und Co-Vorsitzender des Nabu Hessen, gibt es kriminelle Netzwerke, die die Tiere zum Verkauf anbieten - meist über Kleinanzeigenportale im Internet.

Wie ein Vogelzüchter aus Hessen erzählt, gibt es Händler, die gefangenen Wildtieren nachträglich einen Ring um den Fuß legen, um den Anschein einer regelkonformen Zucht zu erwecken. „Wenn man nach Dokumenten fragt, kriegt man immer dieselbe Antwort: Man kriegt keine Papiere“, sagte der Züchter. Singvögel wie Dompfaffen (Gimpel) gebe es beispielsweise für Preise um die 80 Euro. Dabei sei für illegale Fänger schnelleres Geld als mit selbst gezüchteten Vögeln zu verdienen.

Dem Verein Komitee gegen den Vogelmord zufolge geht es beim Geschäft mit illegalen Wildfängen häufig um einheimische Finken wie Stieglitze, Zeisige oder Dompfaffen. Wer einen gezüchteten Vogel kaufen möchte, solle auf den richtigen Artenschutzring achten. Verdächtige Anzeigen sollten der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Oftmals würden illegale Fänge oder der Handel mit den Vögeln nur lax verfolgt, sagte Bernd Petri vom Nabu. „Wenn man sich die Urteile anschaut, dann sind die viel zu gering. Man sollte das stärker bestrafen“, hieß es. Im Februar 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der in Frankfurt mehrere Stieglitze gefangen und anschließend als Haustiere zum Verkauf angeboten haben soll. Von der Naturschutzbehörde wurde er lediglich verwarnt. Zuvor hatte die Tierrechtsorganisation Peta ihn angezeigt.

© dpa-infocom, dpa:221225-99-13810/2

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