Geschwindigkeitsbegrenzung:Tempo 30: Das ist der Stand in Hannover und Bremen

Ein Tempo 30-Schild steht an einer Straße. (Foto: Federico Gambarini/dpa/Symbolbild)

Innerorts gilt inzwischen an vielen Stellen Tempo 30. In den Städten Hannover und Bremen wird die Geschwindigkeitsbegrenzung gezielt ausgewiesen. Hannover fordert dabei mehr Spielraum vom Bund.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover/ Bremen (dpa/lni) - Die Stadt Hannover möchte Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen ausweisen. Rechtlich sei das allerdings nicht möglich, teilte eine Sprecherin der Stadt der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Stadt sei daher als Gründungsmitglied des Bündnisses „Lebenswerte Städte“ aktiv und fordere den Bund dazu auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern und den Kommunen bei diesen Fragen mehr Spielraum zuzugestehen.

Im Stadtgebiet von Hannover seien bereits vor vielen Jahren Tempo-30-Zonen eingerichtet worden, überall dort, wo es zulässig sei, teilte die Sprecherin mit. Neue Wohnbaugebiete weise man automatisch bei der Übergabe für den öffentlichen Verkehr als Tempo-30-Zonen aus.

Mit Tempo-30-Zonen hat die Stadt gute Erfahrungen gemacht, wie es von der Sprecherin heißt. Ein Großteil der Autofahrer halte die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein oder überschreite sie nur geringfügig. Messungen belegten das. Allerdings gebe es auch immer wieder Beschwerden über Tempo 30: Hauptsächlich bei langen, geraden Straßen mit wenigen Einmündungen und Kreuzungen sowie bei Straßen mit sehr breiten Fahrbahnen.

In der Stadt Bremen bestehe fast überall Tempo 30 in Nebenstraßen, teilte eine Sprecherin des Bremer Verkehrsressorts mit. Auf Hauptverkehrsstraßen werde Tempo 30 vor allem vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen angeordnet - in Einzelfällen auch an anderen Stellen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes. Allerdings überwiege auf Hauptverkehrsstraßen noch Tempo 50.

Das Bremer Verkehrsressort kündigte an, 2023 werde die Einführung von Tempo 30 an verschiedenen Hauptverkehrsstraßen aus Gründen des Lärmschutzes geprüft.

© dpa-infocom, dpa:230101-99-68705/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: