Innenministerium:Erlass: Cannabis-Verbot für Polizisten in Dienstzeit

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Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen. (Foto: Roberto Pfeil/dpa)

Innenminister Herbert Reul sprach diese Woche ein Verbot von Cannabis für Polizisten an - wofür es tatsächlich bereits einen sogenannten Erlass gibt. Das interne Papier gibt klare Regeln vor.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Innenministerium hat in einem Erlass an alle Polizeibehörden in NRW klargestellt, dass Beamte im Dienst nicht kiffen und auch nicht berauscht zur Arbeit kommen dürfen. Der Erlass, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht allerdings auch Ausnahmen vor. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuvor über das interne Papier berichtet.

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Mittwoch gegenüber den „Westfälischen Nachrichten“ gesagt, dass er den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum verbieten müsse: „Einfach um rechtlich auf Nummer sicher zu sein und keinen Spielraum bei der Frage zu haben.“ Tatsächlich hatte das Innenministerium bereits am 28. März - also wenige Tage vor Inkrafttreten der Teil-Legalisierung am 1. April - einen entsprechenden ersten Erlass verschickt.

In dem zweiseitigen Papier heißt es unter anderem: „Allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei ist es im Dienst untersagt, berauschende Mittel zu konsumieren. Dies betrifft insbesondere den Konsum von Cannabis.“

Man dürfe auch nicht „unter dem Einfluss dieser berauschenden Mittel“ zur Arbeit kommen. Besonders nicht, wenn man eine Dienstwaffe habe oder am Steuer eines Streifenwagens sitze. „Ausnahmen aus dienstlichen oder medizinischen Gründen sind gesondert zu regeln“, so der Erlass. Er endet mit den Worten: „Weitere Regelungen folgen.“

Zu der Frage, ob Polizisten in ihrer Freizeit kiffen dürfen (wenn sie danach unberauscht zum Dienst kommen), steht in dem Erlass nichts. Der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, hatte solch eine hypothetische Regelung gegenüber dem WDR auch schon stark in Zweifel gezogen: „Dann müsste es auch ein generelles Alkoholverbot für die Polizei geben.“

© dpa-infocom, dpa:240419-99-736298/2

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