Innenminister:Herrmann nennt AfD-Urteil richtungsweisend für Demokratie

Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern. (Foto: Pia Bayer/dpa)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur AfD wird auch in Bayern aufmerksam zur Kenntnis genommen. Der Innenminister zeigt sich erleichtert.

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München/Münster (dpa) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur Verdachtsfall-Beobachtung der AfD als starkes Zeichen einer wehrhaften Demokratie bezeichnet. Die Entscheidung sei richtungsweisend, sagte der CSU-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. „Das Urteil bestätigt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben. Die Entscheidung stärkt somit auch die künftige Arbeit unserer Verfassungsschützer. “

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD will aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

„Nunmehr gilt es, weiteres Material zu sammeln und zu prüfen, ob auf der Grundlage dieser Entscheidung und der aktuellen Entwicklung die Gesamtpartei der AfD mittlerweile als gesichert rechtsextremistisch einzustufen ist“, betonte Herrmann. Für weitere mögliche Konsequenzen sei eine intensive Abstimmung von Ländern und Bund erforderlich.

„Die Entscheidung ist auch im Hinblick auf die weiteren anhängigen Klageverfahren richtungsweisend“, sagte Herrmann. Angesichts der Entscheidung des OVG in Münster sei er „zuversichtlich, dass die AfD bei dem anhängigen Klageverfahren auch in Bayern unterliegen wird und der Verfassungsschutz sie weiterhin beobachten und hierüber berichten darf“.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-12621/2

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