Gesellschaft:Gegen das Tanzverbot: Aktionen in Wiesbaden und Frankfurt

Lesezeit: 1 min

Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club. (Foto: Jonas Walzberg/dpa)

Die Jugendorganisationen mehrerer Parteien protestieren gegen das Tanzverbot am Karfreitag. Es gibt eine Aktion vor dem Landtag und eine Party.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main/ Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Jungen Liberalen in Hessen am Freitag haben vor dem hessischen Landtag mit einer Aktion die Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag gefordert. „Das Tanzverbot am Karfreitag stellt für viele Menschen eine Einschränkung ihrer Freiheit dar“, hieß es in einer Mitteilung. Das Tanzverbot sei ein Relikt der Vergangenheit, die Gesellschaft habe sich verändert, sagte Tim Hordorff, Landesvorsitzender der FDP-Nachwuchsorganisation in Hessen. „Es passt nicht in eine liberale, säkulare Gesellschaft, dass es weiterhin sogenannte stille Feiertage gibt, an denen die gesamte Gesellschaft sich aufgrund christlicher Gewohnheiten und Rituale einschränken muss.“

Gegen das Tanzverbot stellten sich auch die Grüne Jugend und der Jugendverband der SPD - sie organisierten eine Karfreitags-Party in Frankfurt. Das Tanzevent sollte am Karfreitag in der Nähe des Frankfurter Hauptbahnhofs stattfinden und ein Zeichen setzen für die „Freiheit individueller Entscheidungen und gegen bevormundende und religiös motivierte Gesetze“.

Die AfD-Fraktion im Landtag kritisierte die Pläne: „Es geht nicht darum, jungen Leuten den Spaß zu verderben, sondern um Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle von Christen und um Respekt vor den kulturellen Traditionen unseres Landes“, sagte der stellvertretende kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lothar Mulch.

Parteien wie SPD, FDP und Grüne würden stets Kultursensibilität gegenüber Muslimen fordern, aber dabei mit zweierlei Maß messen. Es gehe den Jugendorganisationen der Parteien nur vordergründig um die Anliegen der Jugend, sondern vielmehr „um eine Kulturrevolution und einen Angriff auf unsere Traditionen“, so die Sicht der AfD.

Die genauen Bestimmungen für Karfreitag werden durch das jeweilige Bundesland festgelegt und können sehr unterschiedlich sein. Hessen handhabt das Tanzverbot an Ostern streng: Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen beginnt bereits am Gründonnerstag um 4.00 Uhr und umfasst sowohl Karfreitag als auch den Karsamstag. Ostersonntag und -montag sind Tanzveranstaltungen von 4.00 bis 12.00 Uhr ebenfalls verboten.

© dpa-infocom, dpa:240329-99-506794/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: