Im mutmaßlichen Entführungsfall um den kleinen Eitan, den einzigen Überlebenden der Seilbahn-Katastrophe vom Lago Maggiore, hat das Familiengericht in Tel Aviv die Rückkehr des Jungen nach Italien angeordnet. Der in Israel lebende Großvater muss zudem etwa 19 000 Euro Gerichtskosten übernehmen, hieß es in dem Urteil. Der Sechsjährige hatte bei dem Unfall am Pfingstsonntag beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgroßeltern verloren, Mitte September war er dann von seinem Großvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden.
In dem Verfahren hatte die Tante väterlicherseits, Aya Biran-Nirko, die Rückkehr des Jungen nach Italien gefordert. Sie war zuvor als Vormund eingesetzt worden. Das Urteil des Gerichts in Tel Aviv ist nun lediglich eine Entscheidung über den aktuellen Aufenthaltsort des Jungen. Wer langfristig die Vormundschaft für Eitan erhält, soll in einem anderen Verfahren in Mailand geklärt werden, es wird am 1. Dezember fortgesetzt.
Eitan wurde Medienberichten zufolge in Israel geboren, zog aber kurz nach der Geburt mit seinen Eltern nach Italien. Er hat einen israelischen und einen italienischen Pass. Die Tante hatte erklärt, Pavia in der Lombardei sei die Heimat des Jungen, der im September in Italien hätte eingeschult werden sollen. Die in Israel lebende Familie seiner Mutter hatte dagegen argumentiert, die Eltern hätten einen Umzug zurück nach Israel geplant. Sie hätten sich Schulen angeschaut und sich um einen von der Regierung bezuschussten Kauf einer Wohnung bemüht.
Die Staatsanwaltschaft der italienischen Stadt Pavia hat im September Ermittlungen gegen den Großvater wegen Kindesentführung aufgenommen. Eitans Großmutter und - laut den Berichten - ein weiterer Mann stehen ebenfalls unter Verdacht. Der Mann habe den Großvater und den Jungen in einem gemieteten Auto von Pavia in die Schweiz gefahren, von wo sie nach Tel Aviv flogen, hatte die Tagezeitung Corriere della Sera berichtet.
In dem Urteil heißt es nun, der Großvater habe kurz nach dem Unglück im Mai zugestimmt, dass die Tante der Vormund des Jungen werde. Es akzeptiere dessen Argumentation nicht, der reguläre Aufenthaltsort des Jungen sei Israel. Auch wies es das Argument zurück, eine Rückkehr des Jungen nach Italien würde ihm schaden. Das Gericht verwies in seinem Urteil auf das Haager Kindesentführungsabkommen - eine internationale Vereinbarung, der sich sowohl Israel als auch Italien angeschlossen haben. Wann Eitan zurückgebracht wird, steht nicht in dem Gerichtsdokument.