Persönlichkeitsrechte:Kein Recht am eigenen Nacktbild?

Persönlichkeitsrechte: Marion Janke ist Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht.

Marion Janke ist Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht.

(Foto: Martin Börner/OH)

Ein US-Fotograf möchte Nacktfotos von Frauen publizieren, die er vor vielen Jahren fotografiert hat - die Frauen wehren sich dagegen. Medienanwältin Marion Janke erklärt, worauf es in dem Streit ankommt.

Interview von Marija Barišić

Seit zwei Tagen wird der US-amerikanische Starfotograf David Paul Larson mit Hass im Netz überzogen. Der Grund: Vor vielen Jahren soll er Nacktfotos von jungen Frauen geschossen haben, die er nun gesammelt in einem Buch veröffentlichen will. Doch nicht alle der Frauen, die sich damals von Larson fotografieren ließen, sind damit einverstanden. Marion Janke, Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, erklärt im Gespräch mit der SZ, warum der Fotograf höchstwahrscheinlich nicht damit durchkommen wird, und wie man sich am besten das Recht am eigenen Bild sichert.

SZ: Frau Janke, wenn ein Fotograf Bilder von mir schießt und veröffentlicht, wem gehören sie dann - ihm oder mir?

Marion Janke: Es kommt darauf an, was Sie mit ihm vereinbart haben. In Deutschland muss keine Person hinnehmen, dass sie ohne ihre Zustimmung fotografiert und an die Öffentlichkeit gezerrt wird. Das ist das Recht am eigenen Bild. Wenn man den Fotos allerdings zustimmt, verzichtet man auf dieses Recht und räumt es dem Fotografen ein. Dann kollidiert das Recht am eigenen Bild mit dem Urheberrecht des Fotografen.

Und der darf dann damit machen, was er will?

Nein, natürlich nicht. In der Regel wird vertraglich vereinbart, für welchen Zweck die Bilder verwendet werden dürfen, etwa für eine Werbekampagne, eine bestimmte Ausgabe des Playboy oder als Sedcard für die Aufnahme bei einer Modelagentur. Das bedeutet: Die Rechte am Foto gehören dem Fotografen, aber er ist aufgrund des Persönlichkeitsrechts in der Nutzung der Fotos eingeschränkt. Gerade bei Models sind sogenannte Model-Release-Verträge typisch, die vor einem Shooting zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen werden.

Was steht denn normalerweise in solchen Verträgen?

Sie regeln, wann und wo die Fotos erstellt werden, wie hoch die Vergütung ist, für welchen Zweck sie künftig verwendet werden dürfen. Aber auch, welche Art von Fotos das sein sollen: Sind es Nacktfotos oder Porträtfotos? Sind sie nur für ein Unternehmen oder auch für Instagram? Sollen die Fotos verkauft werden oder nicht? Das muss man alles entsprechend vereinbaren, am besten so detailliert wie möglich. Ob so ein Vertrag 10, 15 oder 20 Jahre gilt, ist leider häufig nicht geregelt.

Und wenn man die eigenen Nacktfotos zehn Jahre später bereut, hat man einfach Pech gehabt?

Das ist tatsächlich ein Problem in der Praxis. Juristen sprechen in solchen Fällen von einer "inneren, gewandelten Überzeugung". In Deutschland gab es einmal Rechtsstreitigkeiten rund um den Fall eines Models, das in der Vergangenheit Nacktaufnahmen von sich anfertigen und veröffentlichen ließ und Jahre später sagte: "Jetzt bin ich Schauspielerin und will das nicht mehr." Für die Gerichte reichte die Argumentation der Frau damals nicht, sie konnte nichts gegen die Nacktaufnahmen tun.

Das hört sich ziemlich heftig an.

Es geht dabei sehr viel um Rechtssicherheit. Wenn der Fotograf alles tut, um sich rechtlich abzusichern, wenn er die betroffene Person im Vorhinein fragt, ob und zu welchem Zweck er sie fotografieren darf und sie stimmt zu, muss er davon ausgehen können, dass sie weiß, was sie tut. Würden die Gerichte sagen: "Man kann jeden Vertrag jederzeit widerrufen", hätten Sie als Fotograf gar keine Rechtssicherheit mehr. Hier ist aber wichtig zu betonen: Der Fotograf muss sich natürlich an die vereinbarte Nutzung halten, sonst begeht er Vertragsbruch.

Ein New Yorker Fotograf will jetzt ein Buch mit Nacktfotos von Frauen veröffentlichen, die er vor vielen Jahren fotografiert hat - allerdings für Modelagenturen, nicht für seine künstlerischen Projekte. Darf er das?

In Deutschland dürfte er es sicher nicht. Aber ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass er damit in den USA durchkommt - auch wenn die künstlerische Freiheit dort viel weiter gefasst ist als bei uns. Im Prinzip wird man sich ansehen müssen, was der Fotograf und die Models in ihren Verträgen vereinbart haben. Das Drucken der Fotos in einem Buch kann aber gar nicht vertraglich erfasst worden sein, da zum damaligen Zeitpunkt ja offensichtlich kein Buch geplant war. Es wird jedenfalls ein Abwägen der künstlerischen Freiheit, der Urheberrechte des Fotografen, der Persönlichkeitsrechte der Models, und vor allem der vertraglichen Vereinbarungen sein.

Wie ist das eigentlich bei Teenagern? Sind Nacktbilder wie Tattoos, die man später nur schwer wieder loswird?

Bei Personen unter 18 müssen sich die Fotografen in Deutschland immer auch die Zustimmung der Eltern holen - in den USA übrigens auch, sonst ist so ein Vertrag unwirksam. Rein rechtlich wird man später davon ausgehen, dass die abgebildeten Personen zum Zeitpunkt des Fotoshootings damit einverstanden waren. Sollte das nicht der Fall sein und die fotografierten Personen ziehen später einmal vor Gericht, so wäre die Einwilligung natürlich unwirksam und der Fotograf dürfte die Bilder nicht mehr verwenden.

Worauf sollten junge Leute denn Acht geben, wenn sie heute Fotos von sich schießen lassen?

Sie sollten sich anschauen, wer der Fotograf, die Fotografin, ist. Ist die Person seriös? Wenn das der Fall ist, dann sollten sie den Vertrag immer von einem Fachmann oder einer Fachfrau prüfen lassen, bevor sie ihn unterschreiben. Aber in allererster Linie sollten sie sich die Frage stellen: Will ich das wirklich? Kann ich mit den Fotos, die heute von mir gemacht werden, in zehn Jahren noch leben? Und: Komme ich aus der Nummer raus?

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