BVG urteilt Ende Oktober:Für dasselbe Verbrechen mehrfach vor Gericht?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

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Karlsruhe (dpa) - Dürfen Täter für dasselbe Verbrechen mehrfach vor Gericht gestellt werden? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 31. Oktober um 10.00 Uhr sein Urteil in dieser Frage verkünden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Auf dem Prüfstand steht eine umstrittene Gesetzesänderung, die dies in manchen Fällen ermöglicht.

Konkret geht es um den Jahrzehnte alten Mordfall Frederike aus Niedersachsen. Ein Mann wird verdächtigt, 1981 die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen zu haben. Das konnte ihm seinerzeit aber nicht nachgewiesen werden. 1983 wurde er rechtskräftig aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Neue Untersuchungen von DNA-Spuren legen allerdings nahe, dass er doch der Täter gewesen sein könnte. Er wurde im vergangenen Jahre erneut verhaftet und sollte im August 2022 eigentlich vor Gericht. Doch das oberste deutsche Gericht ordnete die Freilassung des Mannes an. Es sei offen, ob die Neuregelung verfassungskonform sei. Deshalb kam der Mann frei, bis im Hauptverfahren über seine Verfassungsklage entschieden ist. Die Richter hatten im Mai dazu verhandelt.

Die Änderung des Gesetzes war Ende 2021 in Kraft getreten. Vorher war es nur selten möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa bei einem Geständnis. Aber seit der Reform ist es auch dann möglich, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen.

Die Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren. Insbesondere Frederikes Vater hatte lange für die Neuregelung gekämpft.

© dpa-infocom, dpa:231006-99-462642/2

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