Bundesgerichtshof:Terroranschlag vorbereitet: Urteil ist rechtskräftig

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

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Frankfurt/Kassel (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann wegen der Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag seinen Beschluss von Mitte Dezember mit (Az. 3 StR 228/23). Der im Dezember 2022 vom Landgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilte Mann hatte Revision eingelegt.

Laut dem Urteil sympathisierte der heute 32-Jährige, der zur Tatzeit in Kassel lebte, mit der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und entschloss sich spätestens Anfang 2021, mit Schusswaffen einen terroristischen Anschlag zu verüben und dabei eine größere Zahl willkürlich ausgewählter Menschen zu töten. Hierzu besorgte er sich mehrere Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole. Schießen übte er im Keller des von ihm bewohnten Hauses in Kassel und auf freiem Feld am Rande einer Autobahn bei Kassel.

Nutzer eines Internetforums verständigten die Polizei, nachdem der Angeklagte dort versucht hatte, sich über die Herstellung von Patronen für eine Maschinenpistole zu informieren. In seiner Wohnung fand die Polizei ein Waffen-, Sprengstoff- und Munitionsarsenal. Das Landgericht verurteilte ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie umfangreicher waffenrechtlicher Verstöße.

© dpa-infocom, dpa:240104-99-492560/2

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