Belgien:Todesfahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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Eine Frau legt Blumen an der Stelle nieder, an der ein Auto in eine Menschengruppe gefahren war. (Foto: Laurie Dieffembacq/dpa)

Sechs Menschen sterben, weil ein bekennender Raser am Sonntag seinen Wagen in eine feiernde Menschenmenge steuert. Eine Tötungsabsicht lag laut Ermittlern aber nicht vor.

Gegen den Fahrer des Wagens, der in Belgien in eine Menschenmenge gerast ist, ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden. Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Am Freitag soll darüber entschieden werden, ob er zunächst in Haft bleibt.

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Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte. Sein Alkoholwert lag demnach knapp über dem gesetzlichen Grenzwert, der in Belgien wie in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. Ob noch andere Drogen im Spiel waren, war zunächst nicht bekannt.

Am Sonntag war in dem südbelgischen Ort Strépy-Bracquegnies ein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen starben. Bereits am Sonntagvormittag hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Der Fahrer gestand, zu schnell gefahren zu sein

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, der Mann habe ausgesagt, in der 50er-Zone rund 90 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Laut Belga soll sich der Mann im Internet selbst als Raser bezeichnet haben. Zudem sei ihm in der Vergangenheit der Führerschein entzogen worden, er habe aber alle nötigen Prüfungen abgelegt, um ihn wiederzuerlangen.

Der 32-jährige Beifahrer ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er sei zunächst unter Auflagen freigelassen worden. Die Ermittler betonten am Dienstag, dass sich die Gründe für die Anklage im Laufe der Ermittlungen noch ändern könnten. Sie beruhten auf den bislang erzielten Erkenntnissen.

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