Tennisprofi:Vorwurf der häuslichen Gewalt: Strafbefehl gegen Alexander Zverev beantragt

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Alexander Zverev beim Turnier in Wimbledon am 8. Juli. Einen Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl gegen den Tennisprofi beantragt. (Foto: Susan Mullane/Imago/USA Today Network)

Seine Ex-Partnerin Brenda Patea bezichtigt den Tennisprofi der Körperverletzung. Damit ist sie nicht die erste, frühere Anschuldigungen ließen sich allerdings nicht beweisen. Im aktuellen Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in sechsstelliger Höhe.

Von Joshua Beer

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 7. Juli einen Strafbefehl gegen Tennisprofi Alexander Zverev beim Amtsgericht Tiergarten beantragt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin der Süddeutschen Zeitung. Dem deutschen Olympiasieger von 2021 wird darin Körperverletzung vorgeworfen. Welches Strafmaß beantragt wurde und wer die mutmaßlich geschädigte Person ist, teilte die Sprecherin nicht mit. Für Zverev gilt die Unschuldsvermutung. Er spielt derzeit die Swedish Open in Båstad.

Das Verfahren hat offenbar Zverevs Ex-Freundin Brenda Patea angestoßen, es geht um Vorwürfe der häuslichen Gewalt. So bestätigt es Anwältin Kristin Hartmann, die Patea zusammen mit Michael Nitschke vertritt, am Telefon. Patea, 29, ist Influencerin und wurde 2017 durch ihre Teilnahme an der TV-Castingshow "Germany's Next Topmodel" bekannt. Mit Tennisstar Zverev, heute 26, führte sie vor drei Jahren eine kurzlebige Beziehung, aus der ein gemeinsames Kind hervorging. Die Strafanzeige gegen Zverev, welche dem beantragten Strafbefehl zugrundeliegt, habe Patea bereits im Oktober 2021 gestellt, sagt ihre Anwältin Hartmann.

Brenda Patea auf den Zuschauerrängen der Australian Open im Januar 2020. Die Topmodel-Kandidatin und der Tennisprofi waren zwischen Oktober 2019 und Sommer 2020 ein Paar und haben eine gemeinsame Tochter. (Foto: Frank Molter/picture alliance/dpa)

Mit einem Strafbefehl können Gerichte direkt Strafen verhängen, ohne in die öffentliche Hauptverhandlung zu gehen. Das geschieht häufig bei mittleren Delikten und Steuerstrafverfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl schriftlich, das Gericht muss dann entscheiden, ob es die Meinung der Staatsanwälte teilt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das geforderte Strafmaß kann eine Geldstrafe sein oder maximal ein Jahr Freiheitsstrafe.

Das Amtsgericht Tiergarten kann den Antrag ablehnen oder den Strafbefehl gegen Zverev erlassen. Wann es dazu eine Entscheidung treffen will, ist nicht bekannt. Sollte der Strafbefehl ausgestellt werden, hätte der Tennisprofi zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen und dadurch eine Hauptverhandlung herbeizuführen. Ansonsten ist der Strafbefehl rechtskräftig.

90 Tagessätze à 5000 Euro

Nach Informationen des Gerichts fordert die Staatsanwaltschaft von Zverev eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 5000 Euro, was sich auf eine Summe von 450 000 Euro addiere. Das Geld ginge bei Zahlung an die Justizkasse und nicht an Hartmanns Mandantin. Patea stelle keinerlei finanzielle Forderungen. Ab 91 Tagessätzen erhielte Zverev übrigens einen Eintrag ins Führungszeugnis, sollte der Befehl rechtskräftig werden.

Für eine Stellungnahme war Alexander Zverev nicht verfügbar. Seine rechtliche Vertretung in Medienangelegenheiten, die Rechtsanwälte Schertz Bergmann, ließ eine entsprechende Bitte bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Brenda Patea ist nicht die erste Ex-Freundin, die Alexander Zverev Gewalt vorwirft. 2020 sagte seine einstige Lebensgefährtin Olga Scharipowa in diversen Interviews, Zverev habe sie während des ATP Masters in Shanghai 2019 mehrfach misshandelt. Der Tennisprofi stritt das ab, wehrte sich rechtlich und bewirkte nach eigener Aussage eine einstweilige Verfügung gegen Scharipowa. Eine unabhängige Kommission der Tennisspielerorganisation ATP untersuchte die Vorwürfe und entlastete Zverev schließlich wegen mangelnder Beweise.

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