Aus dem Wolfratshauser Amtsgericht:Ein Jahr Bewährung für Mietschuld

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66-Jähriger verurteilt, der über seine Verhältnisse wohnt

Von EHEN, Wolfratshausen

Dem Wolfratshauser Amtsgericht war der Angeklagte bereits bekannt: Diverse Vorstrafen belasten den 66-jährigen Mann, darunter unter anderem wegen Nötigung mit Beleidigung, Urkundenfälschung oder Scheckkartenmissbrauch. Nun stand der gebürtige Münchner wegen Betrugs vor Gericht. Im Januar 2019 hatte der Angeklagte eine Dreizimmerwohnung in Kochel angemietet, unter der Angabe, er arbeite als Sicherheitsfahrer im japanischen Konsulat. Da jedoch die Miete von 1200 Euro warm nie voll gezahlt wurde, verschaffte er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil durch Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Amtsgericht verurteilte ihn dafür zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung.

Der Verteidiger plädierte aufgrund einer medikamentösen Behandlung des Angeklagten auf Schuldunfähigkeit, er sei verwirrt und damit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zurechnungsfähig gewesen. Der Vermieter schilderte indes, dass der Mieter öfters bewusst versucht hatte, den Mietzahlungen zu entgehen. Zuerst habe er angebliche Mietzahlungen vorgetäuscht, später habe er sich geweigert, aufgrund angeblicher Mängel an der Wohnung zu zahlen. Der Vermieter kündigte ihm mehrmals, doch der Mieter weigerte sich, auszuziehen. Von August 2019 an bezog der Angeklagte Arbeitslosengeld. Der Sachbearbeiter erfuhr allerdings erst Mitte September über den Vermieter von den Mietschulden, von da an ging das Geld direkt an ihn. Die Leistungen für September behielt der Angeklagte allerdings vollständig für sich. Regelmäßiges Einkommen hatte der Angeklagte nicht, berichtete der Sachbearbeiter. Lediglich in den Sommermonaten 2019 bezog er unregelmäßige Einkünfte aus der Tätigkeit bei einer Fahrschule, hinzu kamen vereinzelte private Überweisungen des Fahrschuleigners. Dem Sachbearbeiter fielen keine Verwirrtheitszustände oder Ähnliches beim Angeklagten auf. Der Richter sprach von einem klassischen Betrüger-Bild, die medikamentöse Behandlung missbrauche er als Schuldabweisung. Insgesamt entstand ein Schaden im Wert von 7850 Euro.

© SZ vom 04.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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