Der 21-Jährige, der wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 28-jährigen Wolfratshauserin unter der Johannisbrücke angeklagt ist, soll ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte vor der Jugendstrafkammer am Landgericht München II eine Freiheitsstrafe von vier Jahren nach Erwachsenenstrafrecht. Sie sah den Tatvorwurf der Vergewaltigung als erwiesen an. Der Verteidiger verneinte dies: Er hielt eine Jugendstrafe für angemessen.
Wolfratshausen/München:Angeklagter soll ins Gefängnis
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