Folgen des Lockdowns:Golfplatz-Schließung während Corona war rechtswidrig

Die Golfanlage am Wolfratshauser Bergkramerhof konnte auch während Corona genutzt werden - nun erfährt der ehemalige Betreiber und Rechtsanwalt juristischen Rückenwind für die damalige Öffnung. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Landratsamt hebt auf Anregung des Verwaltungsgerichts München den damaligen Bescheid für die Anlage am Bergkramerhof auf.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte im Mai 2020 den damaligen Betreiber der Golfanlage Bergkramerhof aufgrund von Pandemie und Lockdown untersagt, zu öffnen. Josef Hingerl aber hielt sich nicht daran, öffnete die Anlage und klagte gegen den Bescheid der Kreisbehörde. Nun teilt Hingerl mit, dass das Landratsamt den Bescheid von damals als rechtswidrig einstuft und ihn deshalb aufhebt. Zu diesem Entschluss komme die Behörde, nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren eine solche Rechtswidrigkeit mit allgemeinverbindlicher Wirkung festgestellt habe. Auch das damalige Bußgeld aus der Verurteilung des Amtsgerichts Wolfratshausen sei also nicht gerechtfertigt gewesen, so der Jurist Hingerl. "Meine anfängliche Einschätzung, dass die Schließung der Golfplätze verfassungswidrig war, wird jetzt durch das Gericht bestätigt", schreibt Hingerl. Nachdem die Kreisbehörde auf Anregung des Verwaltungsgerichts München den damaligen Schließungsbescheid aufgehoben habe, sei er, der damals ob der Öffnung als "Rebell" betitelt worden sei, nun "voll rehabilitiert".

Damals als "Rebell" betitelt, fühlt sich Josef Hingerl heute rehabilitiert. (Foto: Harry Wolfsbauer)
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