Verhandlung vor dem Landgericht:Raucher bekommt Streit an der Tankstelle

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Weil er die Zigarette nicht ausmachen will und beleidigend wird, muss ein Kunde eine Geldstrafe von 4000 Euro zahlen.

Von Andreas Salch, Bad Heilbrunn

Es herrschte eine explosive Stimmung: An einer Tankstelle in Bad Heilbrunn hatte ein Kunde Mitte Oktober vergangenen Jahres beim Tanken seines Autos Benzin verschüttet. Dann fuhr Rasim B. direkt an eine der Zapfsäulen - und rauchte dabei eine Zigarette. Der Tankwart lief auf den 47-Jährigen zu und erklärte ihm, dass er mit einer brennenden Zigarette keinesfalls aussteigen dürfe. Darüber kam es zu einem Streit, der am Mittwoch vor dem Landgericht München II sein vorläufiges Ende fand.

Da Rasim B. "keine Anstalten gemacht" haben soll seine Zigarette auszumachen, hatte der Tankwart kurzerhand die Türe von dessen Autos zugeworfen. "Du rührst mein Auto nicht an", soll B. daraufhin geschrien haben. Der Angeklagte sei "sehr aggressiv" gewesen, berichtete der Tankwart bei seiner Vernehmung vor der 8. Strafkammer. Er ging in sein Kassenhäuschen. Rasim B. ihm hinterher. "Wenn Du rauskommst, mache ich dich kalt", soll er den Tankwart angebrüllt und ihn durch die offenstehende Türe angespuckt, aber nicht getroffen haben.

Wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung hatte das Amtsgericht Wolfratshausen Rasim B. zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Viel zu viel sei das, beschwerte sich der 47-Jährige nun vor dem Landgericht, wo er Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte.

Dass er dem Tankwart gedroht habe ihn "kalt zu machen" stimme nicht, beteuerte er. Und angespuckt habe er ihn auch nicht. Vielmehr habe er seine "Spucke angehalten." Dem Gericht lag ein Video aus der Überwachungskamera vor. "Sie spucken aus, das sieht man ganz deutlich", entgegnete die Vorsitzende Richterin. Etwas später räumte B. diese Tat ein. In der Verhandlung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht hatte er zudem behauptet, der Tankwart habe ihn rassistisch beleidigt. Der Polizei hatte er unmittelbar nach der Auseinandersetzung nichts davon berichtet. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin am Landgericht sagte B., für ihn sei es eine "rassistische Beleidigung, wenn jemand mit "voller Gewalt die Türe zuknallt." Außerdem hatte der Tankwart eine Glatze. Auch dadurch habe er sich bedroht gefühlt. Eine Glatze bei Männern sei zunächst mal ein hormonelles Problem stellte die Richterin klar.

Der Tankwart sage nicht die Wahrheit, behauptete Rasim B. Ja, er habe eine Zigarette geraucht, als er zu der Tankstelle gefahren sei. Jedoch habe er sie ausgemacht, als er aussteigen wollte. Die ganze Auseinandersetzung habe ihn "sehr aufgeregt", woraufhin die Vertreterin der Staatsanwaltschaft entgegnete: Das Video der Überwachungskamera mache auf sie nicht den Eindruck, "als seien Sie eingeschüchtert. Sie plustern sich auf und gehen in aggressiver Haltung auf den Tankwart los."

Das Gericht glaubte der Darstellung des Tankwarts. Dieser räumte bei seiner Vernehmung sogar ein, überreagiert zu haben, als er die Autotüre des Angeklagten zugeworfen habe. Es sei "eine Schutzreaktion" gewesen - wegen des ausgelaufenen Benzins, so der 43-Jährige. Warum er es nicht zuvor beseitigt habe, fragte die Richterin. Benzin verdunste recht schnell, lautete die Antwort.

Der Anwalt von Rasim B. plädierte am Ende auf die Verhängung einer angemessenen Geldstrafe. Die Staatsanwältin verwies bei ihrem Plädoyer darauf, dass der Angeklagte 13-fach vorbestraft ist. Rasim B. hatte dies damit erklärt, dass er nie einen Integrationskurs besucht habe. Das sei "schon fast unverschämt", meinte die Staatsanwältin. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Das Gericht beließ es bei 4000 Euro. Aber nur deshalb, weil das Amtsgericht Wolfratshausen von einem höheren Verdienst des Angeklagtenausgegangen war.

© SZ vom 23.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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